Bauernsprecher Hans MeisterZwei Kontrollen in einem Jahr

Zwei Kontrollen in einem Jahr

Es ist unklug zweimal das Gleiche zu kontrollieren, wenn sich schon bei der ersten Kontrolle alles als in Ordnung erwies. Umso mehr staunt man, wenn es einem, wie Herrn Friedl im Vorjahr, doch passiert. Herr Friedl hat das aber nicht so hingenommen, sondern von der AMA (Agrar-Markt- Austria) eine Stellungnahme eingefordert. Er schickte mir dazu sein Schreiben an die AMA: „Am 29.1.2018 wurde von der AMA auf meinem Betrieb eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Die Prüfungsschwerpunkte wurden auf gesamtbetriebliche Unterlagen, Feldstücksliste, Tierliste und Begrünung gesetzt. So weit, so gut. Am 9.8.2018 erneute Vor- Ort-Kontrolle mit den Prüfungsschwerpunkten gesamtbetriebliche Unterlagen, Feldstücksliste und Tierliste. Vorab möchte ich noch festhalten, dass sich beide Prüfer vorbildlich verhalten haben und die Prüfungen in sachlicher und von gegenseitigem Respekt geprägter Atmosphäre durchgeführt wurden. Diesbezüglich möchte ich zur Mitarbeiterauswahl gratulieren. Nun aber zu meinen Kritikpunkten. Bei der Kontrolle im Jänner wurden unter anderem die Stickstoffaufzeichnungen und die Pflanzenschutzaufzeichnungen für das Wirtschaftsjahr 2017/18 genau geprüft, sowie die Dichtheitsatteste für die Güllegruben kontrolliert. Alle Belege wurden abgestempelt. Bei der Kontrolle im August waren dieselben Unterlagen vorzulegen und wurden erneut kontrolliert und abgestempelt. Weiters wäre die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen im Abstand von 7 Monaten zweimal die gesamten Flächen des Betriebes zu digitalisieren. Ich ersuche, die oben genannten Kritikpunkte hinsichtlich der Grundprämissen der Verwaltung Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu reflektieren und erwarte Ihre Stellungnahme.“

Antwort der AgrarMarktAustria

„Zur zweimaligen Kontrolle im Jahr 2018: Als Zahlstelle ist die AMA gemäß den zugrun- deliegenden Verordnungen verpflichtet, bei mindestens 5 % der Antragsteller eine Vor- Ort-Kontrolle durchzuführen. Vor-Ort-Kontrollen sind so durchzuführen, dass zuverlässig geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die Anforderungen und Normen für die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) eingehalten werden. Sobald ein Betrieb zur Vor-Ort-Kontrolle ausgewählt ist, besteht die weitere Vorgabe, alle Auflagen und Verpflichtungen zu prüfen. Basis und Gegendstand der ersten Kontrolle war der Herbstantrag mit den Auflagen betreffend Winterbegrünung. Aufbauend darauf ist der Mehrfachantrag Flächen 2018 Basis und Gegenstand der zweiten Kontrolle, um die weiteren Verpflichtungen zu kontrollieren. Damit verbunden ist eine Flächenkontrolle inklusive Digitalisierung (=Dokumentation der Kontrollfeststellungen). Aufgrund eines Systemwechsels per Mai 2018, aufgrund dessen für die Stickstoffberechnung verpflichtend ein internes Berechnungstool zu verwenden ist, musste diese Berechnung – abweichend zur bisherigen und auch künftigen Praxis – erneut durchgeführt werden. Die Auswahl der Kontrollstichprobe erfolgt nach klar vorgegebenen und rein fachlich begründeten Kriterien.“

Ein Systemwechsel in der Stickstoffberechnung war also schuld an der zweimal hintereinander erfolgten Vor-Ort-Kontrolle. So weit, so ungut. Trotzdem bleibt die Frage: Üblicherweise gibt es entsprechend lange Vorlaufzeiten, um Systemänderungen vorzubereiten, warum in diesem Fall nicht? Und wenn es nur um die Stickstoffberechnung ging, warum dann innerhalb eines halben Jahres noch einmal das volle Programm mit nochmaliger Flächendigitalisierung, Dichtheitsattest der Jauchengrube und so weiter? Das ist nicht nur Geldverschwendung sondern auch nicht notwendiger, doppelter Stress für den Betrieb. Es ist gut, wenn Landwirte den Mut haben, das zu hinterfragen. Nur dadurch wird sich was ändern.

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hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0043 316/821636-167, Fax: DW 151

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