AgrarpolitikWeiterhin sechs Prozent von der ersten in die zweite Säule

Weiterhin sechs Prozent von der ersten in die zweite Säule

Am 17. Dezember erfolgt die Hauptauszahlung für die Direktzahlungen.
Quelle: Tania Kitura/shutterstock.com

Für 2020 wurden sechs Prozent der Gelder aus dem Topf der Direktzahlungen für Förderprogramme zur nachhaltigen und umweltschonenden Bewirtschaftung verwendet. Der Umweltausschuss im Bundesrat hatte empfohlen, den Satz für nächstes Jahr auf 8,5 % anzuheben, der Agrarausschuss  sprach sich dagegen aus. Eine Anhebung würde bedetuen, dass Landwirte weniger Direktzahlungen erhalten. Bei 1,5 %  wären es im Durchschnitt rund 4,50 € weniger pro Hektar. Der aktuelle Satz von sechs Prozent bei der Umschichtung fallen bei den Direktzahlungen demnach mit 18 Euro pro Hektar ins Gewicht.

Nach EU-Recht dürfen Mitgliedsstaaten bis zu 15% aus der ersten Säule in die zweite Säule verschieben. Der festgelegte Satz gilt grundsätzlich für die gesamte Förderperiode. In der Zeit von 2014 bis 2020 lag er in Deutschland bei 4,5 %. Während der Übergangsperiode ist es jedoch möglich, dass die EU-Staaten, den Anteil jährlich anpassen. Dafür muss immer das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz geändert werden.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00