AckerbauDüngungVerschärfte Düngeverordnung reicht EU nicht aus

Verschärfte Düngeverordnung reicht EU nicht aus

Die neue Düngeverordnung muss schon wieder geändert werden. (Foto: Landpixel)

Die EU-Kommission ist mit den Anpassungen der Düngeverordnung zwar einverstanden, sie gehen ihr aber nicht weit genug. EU-Umweltkommissar Karmenu Vella verlangt zusätzliche Vorschriften, welche die Sperrzeiten und die Ausbringung von Düngemitteln auf stark geneigten Böden betreffen. Das hat er den Bundesministerinnen Svenja Schulze und Julia Klöckner mitgeteilt. Zudem reicht es ihm nicht, dass die Änderungen zur Düngeverordnung erst in einem Jahr in Kraft treten sollen.  Die Bundesregierung muss ihm bis Ende März einen neuen Entwurf für eine Änderung der Düngeverordnung vorlegen, in dem sie diese Forderungen aufgreift.

Diskussion zwischen Brüssel und Berlin dauert an.

Der Europäische Gerichtshof hatte in der Düngeverordnung von 2006 Verstöße gegen die EU-Nitratrichtlinie festgestellt. Diese wollte die Bundesregierung mit der Düngenovelle 2017 beheben. Umweltkommissar Vella bemängelte damals bereits, dass die beschlossenen Änderungen nicht ausreichen würden. Seit Sommer vergangenen Jahres laufen nun erneut Gespräche mit den deutschen Ministerien. Dabei fanden Deutschland und die EU bereits Lösungen für einen Teil der festgestellten Missstände. Deshalb haben Klöckner und Schulze Ende Januar Anpassungen der Düngeverordnung in Brüssel eingereicht. Um das Gerichtsurteil aber vollständig umzusetzen, muss Deutschland eindeutig klären, wie und wann die Länder dazu verpflichtet werden zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Findet sich keine Lösung, droht die EU-Kommission mit Strafzahlungen.

Das sind die bisher geplanten Änderungen in der Düngeverordnung. Sie gehen der EU-Kommision nicht weit genug:

  • Der Nährstoffvergleich und der Kontrollwert fallen weg. Stattdessen müssen Landwirte aufzeichnen, wie viel sie tatsächlich düngen. Die ausgebrachte Menge darf den errechneten Düngebedarf nicht überschreiten.
  • Für die mit Nitrat belasteten Gebiete (rote Gebiete) gelten zusätzliche Maßnahmen:
    • Es ist verboten im Spätsommer Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung zu düngen (Herbstdüngung)
    • Der errechnete Düngebedarf wird für alle Kulturen pauschal um 20 % abgesenkt.
    • Bisher galt die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger im Betriebsdurchschnitt. Zukünftig muss sie auf jedem Schlag eingehalten werden.
    • Wenn eine Kultur, wie z.B. Mais oder Zuckerrüben, erst im Frühjahr ausgesät wird, müssen Landwirte im Herbst davor eine Zwischenfrucht anbauen. Im Winter muss der Boden mit einer Pflanzendecke bedeckt sein.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00