ManagementVerschärfte Düngeverordnung kommt

Verschärfte Düngeverordnung kommt

Quelle: geodaten.bayern.de

Die Abgeordneten schlossen sich mehrheitlich dem saarländischen Kompromissvorschlag an. Zuletzt stimmten auch Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Schleswig-Holstein für den Antrag. Mit dem Beschluss treten wesentliche Verschärfungen für die Roten Gebiete erst zum 1. Januar 2021 in Kraft. Dazu gehören die Absenkung des Düngebedarfs um 20 % im Betriebsdurchschnitt und das Verbot der Herbstdüngung bei Zwischenfrüchten ohne Futternutzung. Die Bundesländer haben zudem bis Ende des Jahres Zeit, die Roten Gebiete neu auszuweisen. Die Änderungen, die auch Landwirte außerhalb der Roten Gebiete betreffen, kommen wohl bereits im Herbst.

Bayerns Anträge abgelehnt

Der Antrag aus Bayern, die Entscheidung über die Düngeverordnung zu verschieben, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Bereits zuvor waren zwei weitere Anträge von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber abgelehnt worden. Darin wollte sie die bedarfsgerechte Düngung aller Zwischenfrüchte ermöglichen. Zusätzlich hatte sie sich dafür eingesetzt, dass die geplanten Aufzeichnungsfristen für Düngemaßnahmen von zwei auf 14 Tage verlängert werden.

Michaela Kaniber ist enttäuscht über die Entscheidung: „Für uns alle ist Wasser ein besonders wertvolles Gut, das geschützt werden muss. Bayern hat aber nichts Unmögliches gefordert und Anträge im Sinne der Umwelt und der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft gestellt. Dass unsere Argumente dennoch seit Monaten vom Bund beiseite gewischt wurden und auch im Bundesratsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben, hat uns letztlich keine andere Wahl gelassen als der Düngeverordnung nicht zuzustimmen.“

EU-Kommision billigt Aufschub

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hatte sich die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission auf eine Verlängerung verständigt. Der Aufschub soll den Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen helfen, gefährdete Gebiete sachgerecht ausweisen zu können.

Der Bundesrat kritisierte jedoch auch die Novelle der Düngeverordnung. Sie enthalte eine Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten. Ebenso seien die Vorgaben für Landwirte und Vollzugsbehörden nur schwer umzusetzen. Die Länder begrüßen allerdings, dass der Bund die Landwirtschaft bei der Anpassung mit 1 Mrd Euro unterstützen wolle.

 

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