AgrarpolitikVerbot von Werkverträgen beschlossen

Verbot von Werkverträgen beschlossen

Quelle: Tönnies

Das deutsche Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz, das Werkverträge und Leiharbeit in Kernbereichen der Fleischindustrie verbietet, zugestimmt. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegt, nachdem er Ende Mai angekündigt hatte, mit den Missständen in der Fleischindustrie „aufzuräumen“ und unwürdige Beschäftigungsverhältnisse beenden zu wollen. Das bisherige System der „Sub-Sub-Sub-Unternehmen“ sei von Behörden nicht mehr nachzuvollziehen, hatte Heil seinerzeit argumentiert.

In dem geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz ist unter anderem geregelt, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der Einsatz von Werkvertrags- sowie Leiharbeitnehmern wäre damit künftig nicht mehr zulässig. Ausgenommen von dem Verbot sind Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten. Ursprünglich war geplant, nur Kleinbetriebe mit bis zu 30 Beschäftigten von den Neuregelungen auszunehmen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigte sich nach der Kabinettssitzung zufrieden: „Mit dem Beschluss heute haben wir der unhaltbaren Praxis des Subunternehmertums in der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben: klare Verantwortlichkeit statt Kaskaden von Schattenunternehmen“. Gleichzeitig habe die Bundesregierung im Sinne kleinerer und mittlerer Unternehmen Korrekturen am ursprünglichen Entwurf erreicht. Für solche Kleinbetriebe werde es nun Ausnahmen geben, damit es nicht zu einer noch größeren Zentralisierung komme.

„Damit stärken wir das regionale Fleischerhandwerk – das halte ich für wichtig und nötig. Denn Corona zeigt uns, wie wichtig die Stärkung von Lieferketten, Regionalität und Dezentralität ist“, betonte Klöckner. Gut und richtig sei zudem, dass auch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder durch eine Mindestbesichtigungsquote stärker in die Pflicht genommen werden sollten.

Kritik am geplanten Verbot: „Wirtschaftsfeindliche Ideologie“

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) kritisierte das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in einer ersten Reaktion. „Wir sind erschüttert, mit welcher wirtschaftsfeindlichen Ideologie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit seinem Entwurf die in unserem Rechtsstaat geltenden ökonomischen und juristischen Grundlagen komplett über Bord geworfen hat“, erklärte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Das über die Werkverträge hinaus gehende Verbot der Arbeitnehmerüberlassung und der Unternehmenskooperation sei unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt und gefährde Arbeitsplätze, monierte Ripke. Die Bundesregierung nehme in nie dagewesener Art und Weise einer einzelnen Branche rechtsstaatlich zugesicherte, marktwirtschaftliche Grundprinzipien weg.

Auch dem Wirtschaftsrat der CDU geht der Gesetzesentwurf zu weit. Das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz sei gerade für mittelständische Betriebe nach Datenschutzgrundverordnung, Mindestlohn-Dokumentation und Entgeltgleichheitsgesetz „ein weiterer regulatorischer Mühlstein um den Hals“. Zeitarbeit und Werkverträge seien für Unternehmer in Deutschland ein zentrales Element, um durch arbeitsteilige Beschäftigung Flexibilität zu erhalten und Spitzen abzufedern, heißt es in einer Presseinformation des Berufsverbandes, der indes keine offizielle Parteigliederung der CDU ist.

Werden Betriebe ins Ausland verlagert?

Der Schweriner Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobte den Vorstoß seines Parteikollegen Heil, verwies aber auf die mit einem strengeren Arbeitsschutz einhergehenden Risiken. „Wir müssen damit rechnen, dass die Industrie Abwehrmechanismen entwickelt und ihre Betriebe in Länder verlagert, die nicht so hohe Standards haben wie Deutschland“, warnte Backhaus. Wandere die Veredelungswirtschaft in Teilen ab, drohe Deutschland ein Abbau von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung.

Mit ähnlicher Begründung forderte der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, die Bundesregierung auf, das Arbeitsschutzkontrollgesetz nochmal grundlegend zu überarbeiten und vorab eine Folgenabschätzung für die heimische Fleischbranche durchzuführen. In der jetzigen Form erwecke das Gesetz einen allzu populistischen Eindruck. Die Folgen für die Versorgungssicherheit mit Fleisch sowie für die heimische Nutztierhaltung könnten jedoch verheerend sein.

 

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