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Tierwohl: Jetzt entscheidet der Verbraucher

Die Konsumenten wünschen sich mehr Tierwohl und einen besseren Überblick über die Haltungsbedingungen auf den Betrieben. Foto: Landpixel

Von Katharina ENGLER, LANDWIRT Redakteurin

Bisher gab es zahlreiche verschiedene Qualitäts-, Fleisch- und Tierwohlkennzeichnungen im deutschen Handel. Seit einigen Wochen können die Verbraucher nun auf der Verpackung von Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch auf einen Blick erkennen, wie die Tiere vor der Schlachtung gehalten wurden. Unter dem Namen „Haltungsform“ kennzeichnen Rewe, Aldi, Lidl, Edeka, Kaufland, Penny und Netto verpackte Fleischwaren nach einem einheitlichen Schema. Für die Abwicklung zeichnet die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung (Trägerin der Initiative Tierwohl) verantwortlich.

Bei dem vierstufigen System handelt es sich um kein neues Tierwohlsiegel. Es soll vielmehr Transparenz schaffen und die Konsumenten aufklären. Etwa darüber, wie viel Platz, welches Beschäftigungsmaterial und welches Futter die Tiere auf den Herkunftsbetrieben bekamen. Mit dem Wissen sollen die Verbraucher bewusstere Kaufentscheidungen treffen können. Es wird angestrebt, dass das System „Haltungsform“ mit dem für 2020 geplanten staatlichen Tierwohllabel kompatibel sein wird.

Die deutsche Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) begrüßt die Ausweisung der Haltungsform im Handel. Gleichzeitig betont man aber auch, dass mehr Tierwohl in den Stufen 2 bis 4 für die Landwirte mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sei und diese auch angemessen abgegolten werden müssten. Wir haben beim Geschäftsführer der VEZG, Albert Hortmann-Scholten, nachgefragt, wie das aussehen könnte.

LANDWIRT: Die VEZG hatte im März angekündigt, ihre Wochennotierung für Schlachtschweine um Aufschläge für höhere Haltungsanforderungen zu ergänzen. Warum wurde das noch nicht umgesetzt?

Albert Hortmann-Scholten: Das System befindet sich LEH-seitig noch im Aufbau. Momentan ist man im Rotfleischsektor nicht so weit, da die Nämlichkeit, d.h. die logistisch nachvollziehbare Zuordnung der Tierwohlprodukte, noch nicht gewährleistet werden kann.

Die VEZG hat ein Faktorenmodell zur Vergütung höherer Erzeugerkosten vorgeschlagen. Wie soll dieses aussehen?

Die Preisgestaltung bei den vier LEH-Stufen ist zurzeit noch völlig offen. Da der Verbraucher die geforderten Qualitätsansprüche bezahlen muss, wird die künftige Preisdifferenzierung an der Kasse durch den Kunden entschieden. Die Erzeugerstufe sowie Schlacht- und Verarbeitungsstufe müssen zurzeit intern eine Kostenkalkulation durchführen. Unseres Erachtens sollten Lieferverträge abgeschlossen werden, um den Produzenten Planungssicherheit zu geben. Im Gegenzug braucht auch der Handel eine gesicherte Menge an Ware. Tierwohl kann für landwirtschaftliche Betriebe also eine Art Betriebszweig werden. Die VEZG hat die entstehenden Kosten von Tierwohlmaßnahmen kalkulieren lassen. Dabei war es wichtig auch Faktoren wie Risikozuschlag und Unternehmergewinn zu berücksichtigen. Wir werden unseren Mitgliedern entsprechende Zuschläge für die einzelnen Stufen empfehlen und diese auch zu gegebener Zeit veröffentlichen. Ich bin der Überzeugung, dass es auch der Landwirtschaft zusteht, Preise selbst zu machen und nicht darauf zu warten, was andere zu geben bereit sind.

Laut den Berechnungen der VEZG liegen die Mehrkosten für Schweinemäster in Haltungsstufe 2 bei 13 Cent/kg Schlachtgewicht. Woraus ergeben sich diese Mehrkosten?

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