ForstSymptome der Afrikanischen Schweinepest

Symptome der Afrikanischen Schweinepest

Ein verendetes oder krank wirkendes Wildschwein ist unverzüglich der jeweiligen Veterinärbehörde zu melden.
Quelle: Foto: Martin Prochazkacz/shutterstock

Seit 15. Dezember 2019 ist in Österreich die neue ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft. Demnach ist jedes tot aufgefundene Wildschwein im gesamten österreichischen Bundesgebiet sofort den Veterinärbehörden zu melden, um eine Ausbreitung der Afrikanische Schweinepest (ASP) zu verhindern. Auch Verdachtsfälle (krank erscheinende Tiere) sollten der Behörde gemeldet werden, so der Dachverband „Jagd Österreich“. „Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, gegen die es keinen Impfstoff gibt. Mit der Revisions- und Frühwarnverordnung werden nun schärfere Maßnahmen ergriffen, um ein Überschwappen der Tierseuche aus betroffenen Ländern nach Österreich zu vermeiden“, erläutert‚ Jagd Österreich‘-Präsident und Landesjägermeister Norbert Walter. Sollten Jäger ein verendetes oder krank wirkendes Wildschwein sehen, ist unverzüglich die jeweilige Veterinärbehörde zu informieren. Diese wird veranlassen, dass amtliche Proben aller gemeldeten Tiere entnommen und an die AGES Mödling (Referenzlabor für ASP) übermittelt werden sowie eine entsprechende Kennzeichnung des Fundortes erfolgt. Darüber hinaus soll die Probe dem Fundort zugeordnet werden können.

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