AckerbauDüngungSperrfrist für Gülle abgelaufen

Sperrfrist für Gülle abgelaufen

Seit 1. Februar ist die Gülleausbringung wieder erlaubt. Foto: Agrarfoto

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wies darauf hin,  dass die Sperrfrist für Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger sowie viele Klärschlämme abgelaufen ist. Diese dürften laut Verordnung auf Ackerland vom 1. Oktober bis zum 31. Januar und auf Grünland vom 1. November bis zum 31. Januar grundsätzlich nicht ausgebracht werden.

Verkürzte Sperrfrist

Für Stallmist und Kompost gelte nur eine verkürzte einmonatige Sperrfrist vom 15. Dezember bis zum 15. Januar, da der Stickstoff in diesen Düngemitteln organisch gebunden sei und erst bei höheren Temperaturen in eine pflanzenverfügbare Form umgewandelt und von der Vegetation aufgenommen werde. Die Landwirtschaftskammer erinnerte zudem daran, dass die Düngung grundsätzlich dem Bedarf der Pflanzen anzupassen sei.

Zusätzlich sind…

…Zeitpunkt und Menge so zu wählen, dass die Nährstoffe möglichst vollständig von den Pflanzen aufgenommen würden und der Boden aufnahmefähig sei. Bei Wassersättigung des Bodens, geschlossener Schneedecke oder dauerhaft gefrorenem Boden dürften Gülle, Gärreste und andere stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel nicht ausgebracht werden, hob die Kammer hervor. Verstöße würden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und führten zu Abzügen bei den EU-Direktzahlungen.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00