AgrarpolitikReisecker fordert Entlastung für Bauern

Reisecker fordert Entlastung für Bauern

Viele kleinere bäuerliche Betriebe können die SV-Beiträge nicht mehr aus den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften. Foto: Agrarfoto

Mit der geplanten Steuerreform sollen von 2020 bis 2022 schrittweise auf 4,5 Mrd. Euro ansteigende Entlastungen für die Bürger und die Wirtschaft umgesetzt werden. “Die Landwirtschaftskammer (LK) fordert vor allem eine spürbare Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen für klein- und mittelbäuerliche Betriebe, die auch bei der geplanten Tarifreform für die Einkommensteuer keine Entlastungen zu erwarten haben. Zudem sind dringend weitere Entlastungen bei der Besteuerung von Betriebsmitteln sowie bei den SV-Beiträgen für Saison-Fremdarbeitskräfte im Obst- und Gemüsebau erforderlich”, verlangt der Präsident der LK Oberösterreich, Franz Reisecker, und ergänzt: “Aufgrund der in mehreren Sparten schwierigen Einkommenssituation, steigender Produktionsauflagen und hoher SV-Beitragsbelastungen drohen vor allem kleinere bäuerliche Betriebe völlig aus der Produktion gedrängt zu werden. Speziell in benachteiligten Gebieten und Grünlandregionen könnte das zur völligen Aufgabe der Bewirtschaftung bisheriger Kulturlandschaftsflächen führen. Zudem drohen aufgrund der verzerrten wirtschaftlichen Wettbewerbssituation ganze Sparten der Agrarproduktion – wie etwa im Obst- und Gemüsebau – wegzubrechen. Bei der anstehenden Steuerreform muss hier gezielt durch Entlastungen gegengesteuert werden.”

Mehrstufige Steuer- und Abgabenentlastung

In einem ersten Schritt sollen im Zuge der geplanten Steuerreform im kommenden Jahr vor allem Niedrigverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, durch eine Senkung der SV-Beiträge im Volumen von rund 700 Mio. Euro entlastet werden. Daneben sind eine Erhöhung der Werbungskostenpauschale sowie eine Anhebung der Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuerrecht in Diskussion. In einer zweiten Stufe soll 2021 durch eine Senkung des Einkommensteuertarifes in den unteren Stufen der Kernpunkt der Reform umgesetzt werden. 2022 sollen dann Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes sowie zur Sicherung und zum Ausbau von Arbeitsplätzen folgen.

Hauptknackpunkt Sozialversicherungsbeiträge

Viele kleinere bäuerliche Betriebe können die SV-Beiträge nicht mehr aus den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften. Aufgrund einer hohen Mindestbeitragsgrundlage bei der pauschalen Beitragsberechnung und einer noch höheren Mindestbeitragsgrundlage sowie einem dreiprozentigen Aufschlag bei der SV-Beitragsgrundlagenoption sind hier vor allem Kleinbetriebe mit einer untragbaren Kostenbelastung konfrontiert. Die Bäuerinnen und Bauern fordern daher eine Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage mit der gewerblichen Sozialversicherung. “Nur so können unsere klein- und mittelbäuerlichen Strukturen gerade im Berg- und Grünlandgebiet auch mittel- und längerfristig in der Produktion gehalten werden”, appelliert Reisecker.

Dramatische Wettbewerbsverzerrung im Obst- und Gemüsebau

Die heimischen Konsumenten und der Lebensmitteleinzelhandel setzen immer stärker auf heimisches Obst und Gemüse. Nicht überall kann hier die bestehende Nachfrage nach heimischen Produkten gedeckt beziehungsweise die erforderlichen Preise zur Deckung der höheren Produktionskosten in Österreich bezahlt werden. Die LK fordert daher mit Deutschland vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für den Einsatz ausländischer Saisonarbeitskräfte. Vor allem im Obst- und Gemüsebau aber auch im arbeitsintensiveren Biolandbau werden zur Bewältigung von Arbeitsspitzen Fremdarbeitskräfte dringend benötigt. “Es braucht vor allem eine Entlastung bei den SV-Beiträgen für ausländische Saisonarbeitskräfte nach dem Modell der 70-Tage-Reglung in Deutschland. Ansonsten ist die Versorgung mit heimischem Obst und Gemüse mittelfristig massiv in Gefahr”, warnt der Kammerpräsident.

Agrar- und Lebensmittelproduktionsstandort stärken

Österreich verfügt über eine auf dem Heimmarkt und insbesondere auch im Export sehr erfolgreiche Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise -industrie. Diese sieht sich am EU-Binnenmarkt aber einer immer schärferen wirtschaftlichen Konkurrenz ausgesetzt. Wesentliche Grundlage für diesen Wirtschaftszweig ist die heimische Landwirtschaft, die diesen mit Agrarprodukten beziehungsweise Rohstoffen versorgt. “Es braucht daher in einem weiteren Schritt der Steuerreform ab 2022 auch dringend steuerliche Entlastungen für die heimischen bäuerlichen Betriebe im Betriebsmittelbereich, um die Rohstoffversorgung der Lebensmittelwirtschaft auch mittel- und längerfristig sicherstellen zu können. Wenn es bei einem weiteren Schritt der Steuerreform 2022 um die Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes geht, muss auch die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft wesentlicher Teil der steuerlichen Entlastung sein”, fordert Reisecker unmissverständlich von der Bundesregierung.

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