DirektvermarktungMehr Tierwohl, weniger Stress, besseres Fleisch

Mehr Tierwohl, weniger Stress, besseres Fleisch

Je weniger Stress das Tier hat, umso besser ist die Fleischqualität. Mobile Schlachtungen garantieren mehr Tierwohl – und weniger Stress.
Quelle: shutterstock_bitt24

Stressfreies Schlachten

Für die Förderung seitens des Landes war die Zusammenarbeit zwischen einem Schlachtunternehmen als ausführendem Partner und landwirtschaftlichen Betrieben Voraussetzung. Den Part des Schlachtunternehmens hat der Traditionsbetrieb Neugschwandtner in Münzbach übernommen. Die Konstruktion des Schlachtanhängers hat die Firma Scheuwimmer Fahrzeugbau aus Naarn übernommen. “Bei der konstruktiven Planung des Schlachtanhängers wurde insbesondere auf die Aspekte des Tierschutzes, der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes geachtet”, erklärt Amtstierarzt Johann Schmalzer.

Mobile Schlachtung mit hohen Anforderungen

Mobile Schlachtungen bergen eine Reihe von Anforderungen, sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes. Das Tier ist vor der Schlachtung zu fixieren und ruhigzustellen, um eine sichere und schonende Betäubung zu gewährleisten. Dabei kann die Fixiereinrichtung vom Schlachthofunternehmer mobil zum tierhaltenden Betrieb mitgebracht werden oder vor Ort vorhanden sein. In jedem Fall trägt der Schlachthofunternehmer die Verantwortung für die Eignung und Funktionsfähigkeit der Fixiereinrichtung. Die möglichen Betäubungsverfahren ergeben sich aus der Tierschutz-Schlachtverordnung. Der Schlachthof entscheidet über das eingesetzte Betäubungsverfahren und trägt dafür die Verantwortung. Auch am bäuerlichen Betrieb ist ein geeignetes Betäubungsgerät in Reserve bereitzuhalten.

Vor der Betäubung ist das zu schlachtende Tier einer amtlichen, tierärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Tötung des Nutztieres selbst erfolgt im Anschluss durch Blutentzug, dieser findet im zugelassenen, mobilen Teil der Schlachtanlage statt. Dabei muss das Blut zur Gänze aufgefangen und mit dem Tierkörper gemeinsam in den Schlachthof zur amtlichen Untersuchung verbracht werden. Die maximale Dauer zwischen Betäubung und Entblutung ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und beträgt eine Minute. Nach der Schlachtung hat der Transport in den stationären Schlachthof binnen einer Stunde zu erfolgen, um die Qualität des Schlachtkörpers zu gewährleisten. Im Schlachthof wird der Tierkörper unverzüglich, auf saubere Art und Weise, in den Schlachtraum zur weiteren Verarbeitung verbracht.

Schlachthofbetreiber muss Antrag stellen 

Die Antragstellung für eine derartige mobile Anlage erfolgt durch den Schlachthofbetreiber über die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Dabei ist eine möglichst genaue Projektbeschreibung, im Sinne der Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung, erforderlich. Eine Zulassung hat sowohl für die mobile Schlachtanlage als auch für die Fixiereinrichtungen zu erfolgen. Diese können entweder durch das Schlachtunternehmen oder durch die jeweiligen tierhaltenden Betriebe zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist jede Schlachtung rechtzeitig vorab beim zuständigen amtlichen Tierarzt anzumelden und dabei der konkrete Zeitpunkt der Schlachtung zu vereinbaren, da dieser während der Betäubung und Entblutung anwesend sein muss. Die anfallenden Gebühren werden dem Schlachthof verrechnet.

Oberösterreich fördert mobile Schlachtanlagen

“Das Land Oberösterreich fördert mobile Schlachtanlagen als Erweiterung einer bestehenden Zulassung als Schlachtbetrieb, die Verantwortung für den gesamten Prozess liegt durchgehend beim Schlachtunternehmen, so Landesveterinärdirektor Thomas Hain. Förderfähig sind sowohl der Schlachtanhänger als auch mobile Schlachtboxen sowie die Fixiereinrichtung am teilnehmenden landwirtschaftlichen Betrieb, für jeweils ein Tier, mit 40% der Nettokosten. Das Zug- beziehungsweise Trägerfahrzeug selbst wird nicht gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Schlachtbetrieb und den beteiligten Landwirten, wobei der Schlachtbetrieb der Verfügungsberechtigte über den Schlachtanhänger und die mobile Schlachtbox sein muss.

Zulassung für weitere Tierarten möglich 

“Die aktuell erarbeiteten Anforderungen und die zur Verfügung stehenden Informationsblätter beziehen sich in erster Linie auf Rinder. Die Wertschöpfung aus dem Verkauf von Rindfleisch liegt in Oberösterreich jährlich bei rund 280 Mio. Euro”, erläutert Hiegelsberger. “Eine Beantragung der Zulassung für die Schlachtung weiterer Tierarten ist möglich. Vor allem im Bereich der Direktvermarktung können die höheren Kosten der mobilen Schlachtung durch den direkten Kundenkontakt auch im Produktpreis abgebildet werden”, so der Landesrat. Die mobile Schlachtung sei gemeinsam mit der Mutterkuhhaltung sicherlich das oberste Niveau im Bereich Tierwohl. Dadurch würden bewusst Konsumenten angesprochen, denen ein höherer Tierschutzstandard auch ein höherer Produktpreis wert ist. “Im Rinderbereich konnte sich eine derartige Premiumschiene bereits gut etablieren. Ich hoffe, dass wir auch in anderen Bereichen diese Differenzierung erreichen, etwa im Schweinesektor”, so Hiegelsberger.

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