BioAus der KontrolleKonventioneller Betrieb mit Bio-Tierhaltung: Geht das?

Konventioneller Betrieb mit Bio-Tierhaltung: Geht das?

Foto: Agrarfoto

Antwort: Die EU-Bio-Verordnung sieht die Möglichkeit einer konventionellen Parallelproduktion vor. Das heißt, dass ein Teil des Betriebes konventionell geführt werden darf, ein anderer Teil des Betriebes als Bio-Betrieb. Beachten sie dabei, dass es grundsätzlich keine Überschneidungen zwischen dem Bio-Teil und dem konventionellen Teil geben darf (hier gibt es z. B. Ausnahmen für Schulen und Forschungseinrichtungen) – Sie dürfen die Schweine also nicht sowohl im Bio-Teil als auch im konventionellen Teil halten. Eine klare räumliche Trennung der Betriebsmittel der beiden Betriebseinheiten muss gewährleistet sein. Sie brauchen dazu einen Kooperationspartner, der Ihnen die notwendigen Futteranteile aus der Region liefert und der mit Ihnen eine Kooperation bzgl. der Flächen eingeht, sodass ein Tierbesatz (in der Kooperation) von unter 170 kg N/ ha erreicht wird. Zudem müssen Sie den Schweinen entsprechende Bio-Stallungen mit Ausläufen zur Verfügung stellen und sie mit Bio-Futtermitteln versorgen. Ein konventioneller Teilbetrieb kann problematisch für die Bio-Förderung sein – setzen Sie sich daher unbedingt vor der Gründung mit der Beratung bzw. Kammer in Verbindung. Für viele Verbände ist die Mitgliedschaft in diesem Fall auch nicht möglich.

 

Dieser Beitrag ist Teil der LANDWIRT Bio-Rubrik „Aus der Kontrolle“. Mehr Tipps, worauf Sie bei der Bio-Kontrolle besonders achten müssen, finden Sie in der aktuellen LANDWIRT Bio-Ausgabe 2/2019. Bestellen Sie gleich ein Probeheft!

 

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