AckerbauGrünlandwerdung: Die Pflicht zum Pflug

Grünlandwerdung: Die Pflicht zum Pflug

Wächst auf dem Acker länger als fünf Jahre durchgehend Gras oder Ackerfutter, wird er automatisch zu Dauergrünland. Nur das Umpflügen bewahrt Landwirte, den Ackerstatus für diese Flächen zu verlieren.
Quelle: Christian Mühlhausen/landpixel.de

Die Milchviehhalter Markus Dillinger und Peter Oberdorfer verstehen die Welt nicht mehr. Beide haben Ackerflächen als Grünland eingesät und nutzen diese als Weiden. Die Bewirtschaftung läuft problemlos, nun kommt aber die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ins Spiel. Demnach müssen sie das wertvolle Grünland alle fünf Jahre umbrechen und neu einsäen, wie ein Beitrag des bayerischen Rundfunks zeigt.

Nur ein Umbruch erhält den Ackerstatus

Rechtliche Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die den Erhalt von Grünland fördern soll.

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