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Ferienhöfe drängen auf schnelle Hilfe

Ausgelassen bei der Kürbisernte helfen – das ging auf den UaB-Betrieben nur bis Ende November. Finanzspritzen sollen den zweiten Lockdown erträglich machen. Doch nur 50 Prozent der Beherbungsbetriebe steht die staatliche Förderung zu.
Quelle: Viktoriia Hnatiuk/shutterstock.com

Die noch für November zugesagten Entschädigungsleistungen in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes im Vorjahresmonat müssen über eine einfache Antragstellung durch die Unternehmer unbürokratisch ausgezahlt werden. Das fordert die BAG-Bundesvorsitzende Ute Mushardt in einem Schreiben an Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Problem der „Novemberhilfen“: nur Gewerbebetriebe dürfen einen Antrag stellen. Damit sind Ferienhöfe und landwirtschaftliche Gastronomiebetriebe raus. Sie sind keine Gewerbetriebe, sondern landwirtschaftliche Unternehmen. Nach geltender Rechtslage haben sie daher keinen Anspruch auf finanzielle Hilfe. Die  landwirtschaftlichen Unternehmen bestehen aber auf Hilfspakete, schließlich haben sie genau wie die anderen Umsatzeinbußen. Ihre Forderung an die Bundesregierung: die Hilfe muss sich an alle Betriebe richten, unabhängig davon, um welche Unternehmensform es sich handelt.

Testen statt verbieten

Die BAG-Bundesvorsitzende Ute Mushardt stellte klar, dass sie kein Verständnis dafür hat, dass Gastronomie und Hotellerie heruntergefahren werden. „Wir hoffen auf eine schnellstmögliche Wiedereröffnung der touristischen Vermietung, auch zur Stärkung des ländlichen Raumes.” Die Ferienhöfe und Anbieter von Ferienwohnungen und -häusern auf dem Land seien hervorragend geeignet, „Social Distancing“ zu bieten. Sie appelliert an die Bundesregierung, „Tests statt Beherbergungsverbote“ schnell auf den Weg zu bringen.

Laut der BAG-Bundesvorsitzenden haben die fast 10.000 deutschen Ferienhöfe im ersten Lockdown zwischen März und Mai dieses Jahres durchschnittlich 10 057 Euro Umsatz pro Monat verloren. Lichtblick war die die Sommersaison, die sehr gut lief. Die Menschen wollten Urlaub machen, konnten aber nur eingeschränkt verreisen. Das spielte den Ferienbetrieben in die Karten. Sogar im November war die Buchungslage auf den Ferienhöfen überdurchschnittlich hoch.

Antrag stellen

Die Antragsfrist wurde vom 22. November auf den 15. Dezember 2020 verlängert. Hier geht’s zum Förderantrag für Betriebe in Baden-Württemberg, hier für Betriebe in Bayern.

 

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