Mit dem neuen Jahr 2020 stehen vielen Bio-Betrieben Änderungen ins Haus. Grund dafür ist in erster Linie die EU-Kommission, die im Sommer 2017 die österreichischen Bio-Richtlinien vor Ort überprüfte und etliche Punkte kritisierte.
Ab 2020 braucht es eine einzelbetriebliche Genehmigung für das Enthornen von Kälbern bis sechs Wochen sowie von weiblichen Kitzen bis vier Wochen und das Schwanzkupieren bei weiblichen Lämmern bis sieben Tagen. Im Antragsformular auf betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung ist jener Eingriff anzukreuzen, für den die Ausnahmegenehmigung beantrag wird. Im Falle der Enthornung empfiehlt es sich als Begründung die Punkte „Aus Gründen der Sicherheit für das Betreuungspersonal“ sowie „Aus Gründen der Sicherheit der anderen Tiere“ anzukreuzen. Weiters wird eine zusätzliche konkrete handschriftliche Begründung verlangt. Beispielsweise kann angeführt werden: „Die Arbeitssicherheit kann durch ängstliche Tiere beim Weideaus- und -eintrieb derzeit nicht gewährleistet werden.“ Die Ausnahmegenehmigung ist drei Jahre lang gültig und endet spätestens am 31.12.2022. Die Entscheidung wird per Bescheid übermittelt. Berater rechnen mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen.
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