BioBio-BauernEinzelfälle oder Strategie?

Einzelfälle oder Strategie?

zwola fasola/shutterstock.com

Eine Einordnung von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur

Ein Wahlkampf treibt oft komische Blüten. Wie sonst ist es zu erklären, dass Oberösterreichs LK-Präsident Franz Reisecker im April eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der er folgendermaßen zitiert wird: „Auch der Biolandbau hat Pflanzenschutzprobleme.“ Reisecker moniert dabei, dass von 50 Pflanzenschutzmitteln, die 2018 eine Notfallzulassung erhielten, 21 Produkte für den Bio-Landbau seien. Damit die Botschaft in allen Redaktionen des Landes ankommt, rechnet der Bauernvertreter vor, es seien 42 % der Pflanzenschutzmittel.

Vorausgegangen sind dieser Abrechnung mit den Bio-Bauern Aussagen der Grünen- Kandidatin zur EU-Wahl, Sarah Wiener. Sie hatte die Notfallzulassung der EU-weit verbotenen neonicotinoiden Beizen für den Zuckerrübenanbau kritisiert. Natürlich gehört es zu Reiseckers Aufgaben, die Rübenbauern zu verteidigen. Dass er damit eine andere Gruppe von Bauern anschwärzt, ist dann für einen Interessensvertreter doch überraschend. Offenbar wurde das für parteipolitische Interessen in Kauf genommen. Reisecker gehört auch dem Präsidium des ÖVP-Bauernbunds in Oberösterreich an.

Doch neben der politischen Kritik gibt es auch eine fachliche: Der Vergleich von Notfallzulassungen im Bio-Landbau mit jenen in der konventionellen Landwirtschaft sei nicht seriös. Das sagt Thomas Fertl von Bio Austria. Er leitet das Ressort Agrarpolitik und internationale Beziehungen im Verband. Im Bio-Landbau können laut Fertl nur Wirkstoffe auf naturstofflicher Basis zugelassen werden, die bereits in der EU-Bio-Verordnung gelistet sind. Es dürfe sich dabei keinesfalls um chemisch-synthetische Wirkstoffe handeln. „Die Notfallzulassung eines in Europa verbotenen Wirkstoffes in Österreich ist im Bio-Landbau nicht möglich“, erklärt Fertl. Im Bio-Landbau erweitern die Notfallzulassungen lediglich die Anwendungsbereiche. Ein für eine Kultur zugelassenes Mittel dürfe der Biobauer mittels Notfallzulassung auch auf eine andere Kultur ausbringen, erklärt Fertl. Außerdem würden auf 94 % der Bio-Fläche – ohne Grünland – überhaupt keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht. Fertl: „Von den von der AGES insgesamt zugelassenen Wirkstoffen sind nur fünf Prozent für die Bio-Landwirtschaft erlaubt.“ Wenn man das nicht dazusage, werfe der Hinweis auf Notfallzulassungen ein falsches Licht auf Bio, so Fertl.

Reisecker geht auf LANDWIRT Anfrage nicht näher auf die Vorwürfe ein: „Notfallzulassungen generell zu verunmöglichen, würde sowohl die integrierte als auch die biologische Produktion vor schwierige Herausforderungen stellen. Keinesfalls ist mein Statement vom 9. April als Angriff gegen die Biobauern zu werten.“ Er weise lediglich darauf hin, dass Notfallzulassungen für beide Sektoren unumgänglich und wichtig seien.

Giftige Haferflocken

Dass Reiseckers Presseaussendung keinen Aufschrei in der Bauernschaft hervorgerufen hat, dürfte daran liegen, dass Attacken auf beiden Seiten nichts Neues sind. Relativ hartnäckig hält sich zum Beispiel das Gerücht, wonach Bio-Getreide höhere Mykotoxingehalte aufwiesen. Im November des Vorjahres behauptete der Aufsichtsratsvorsitzende der AGES, Arthur Kroismayr, dass Bio-Haferflocken für schwangere Frauen bzw. deren ungeborene Kinder geradezu giftig seien. Der Landwirt und FPÖ-Vizebürgermeister der Marktgemeinde Regau (OÖ) ließ sich im Rahmen der Bundesklausur des Unabhängigen Bauernverbands (UBV) als Gastredner zu dieser Aussage hinreißen. Erst Wochen später und nachdem ihn ein UBV-Funktionär mit Fakten konfrontierte, relativierte der Aufsichtsratsvorsitzende schriftlich. Es sei richtig, dass im Durchschnitt in Bioprodukten nicht mehr Mykotoxine vorkommen als in konventionellen Produkten. Experten seien sich aber einig, dass ein wesentlich höheres Mykotoxinrisiko bestehe, wenn keine Fungizide verwendet werden.

Die AGES selbst bestätigt diese Aussage nicht.

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