Bauernsprecher Hans MeisterEinmal nicht aufgepasst

Einmal nicht aufgepasst

Auf Beamtendeutsch hört sich das ziemlich streng an: „…Dabei wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Betriebsinhaber gegen die angeführte Vorschrift verstoßen, indem er vor Ablauf der biologischen, doppelten, Wartezeit ein Kalb am 25.03. als Bioprodukt vermarktet hat. Die biologische Wartezeit wäre am 15.04. abgelaufen. Das Enddatum der biologischen Wartezeit wurde nicht am Viehverkehrsschein vermerkt. Die Anwendung des Medikaments wurde durch den Arzneimittelbeleg und die biologische Vermarktung durch den Hinweis auf die biologische Landwirtschaft auf dem Viehverkehrsschein nachgewiesen. Weiters wurde dadurch auch die gesetzliche Wartezeit nicht eingehalten. Aus der Nichteinhaltung der gesetzlichen Wartezeit resultiert generell die Nichteinhaltung der biologischen Wartezeit und handelt es sich hierbei um eine grobe Übertretung gemäß dem Maßnahmenkatalog. Verwaltungsübertretungen im vorliegenden Fall sind mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro zu bestrafen und wurde die Strafhöhe mit 500 Euro, sohin im untersten Bereich festgesetzt.“

Was war passiert? Landwirt B. schildert das Geschehene so: „Ich habe im Sommer des Vorjahres eine Biokontrolle gehabt und der Kontrollor hat mich darauf hingewiesen, dass ich im März ein 25 Tage altes Kalb verkauft hatte. Dieses war Anfang März wegen Nabelentzündung behandelt worden, wo die Wartezeit 21 Tage beträgt. Angesichts der funkelnden, Augen des Kontrollors ahnte ich, was auf mich zukommen würde. Da das Kalb wenige Stunden vor Beendigung der konventionellen Wartezeit verkauft worden war:
Sanktion eins. Darauf Sanktion zwei, weil, wenn die konventionelle Wartezeit nicht eingehalten wird, logischerweise auch die Biowartezeit nicht eingehalten wird. Darauf folgte Sanktion drei, eine Meldung bei der Behörde.

Im Jänner dieses Jahres habe ich dann eine Einladung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, mit der Aufforderung zur Rechtfertigung, die ich auch nützte, bekommen. Die Beamtin fragte mich, was ich zur Rechtfertigung sagen möchte, und ich antwortete, dass ich keine Rechtfertigung oder Entschuldigung habe, dass dies ein unbeabsichtigtes Missgeschick gewesen war und niemand deswegen geschädigt worden war, weil dieses Kalb laut AMA Datenbank noch auf einem österreichischen Betrieb lebt.

Die Sachbeamtin hat auf meine Argumente nicht geachtet und protokolliert, dass ich „geständig“ sei, und hat dann die Strafe ausgesprochen. Meine Strafe wurde mit 500 Euro oder zwei Tagen Arrest festgelegt. Eine Beschwerde könne eingebracht werden, die in höherer Instanz abgehandelt würde. Auf meine Frage, warum ich eigentlich eingeladen wurde, wenn die Vorverurteilung schon feststand, bekam ich die Antwort, es sei meine Entscheidung gewesen zu kommen oder nicht zu kommen. Ich war sehr irritiert, denn meine Gefühle spielten verrückt, da ich mich wie ein Betrüger behandelt fühlte.“

Der Landwirt ist zu seinem Fehler gestanden und die Behörde hat richtig reagiert. Sie hat dem Landwirt geglaubt und verstanden, dass da keine Absicht dahinter gestanden hatte, sondern schlicht eine Unachtsamkeit gewesen war, wie es leider passieren kann. Die Behörde hat dem Rechnung getragen und die dafür vorgesehene Strafe auf die Mindestsumme festgelegt.

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