AgrarpolitikDüngen deutsche Landwirte falsch?

Düngen deutsche Landwirte falsch?

Die Bundesregierung muss handeln, und die Düngeverordnung ein weiteres Mal anpassen (Foto: Zoonar GmbH/Shutterstock)

Mit der Düngeverordnung will Deutschland die Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie und der EG-Wasserrahmenrichtlinie umsetzen. 23 Jahre nach der Einführung sind sich Bundesregierung und EU-Kommission trotz der Novellierung 2017 immer noch nicht einig. Die nächsten Verschärfungen stehen an. Ein Vergleich mit der österreichischen Verordnung ist interessant.

Wieviel Dünger darf man ausbringen?

In Österreich gelten Obergrenzen, die von der Kultur und dem Ertrag der letzten Jahre abhängig sind. Aus der Tabelle kann der Landwirt ablesen, wieviel Stickstoff er auf den entsprechenden Flächen ausbringen darf. Hat er stickstoffliefernde Vorfrüchte angebaut reduziert sich die Obergrenze. Als Maßzahl gilt den jahreswirksamen Stickstoff. Vom Gesamtstickstoff im Dünger zieht man Lager- und Ausbringverlusten ab und verrechnet das mit der maximal nutzbaren Menge an Stickstoff. Diese liegt beispielsweise für Rindergülle bei 70%, für Mineraldünger bei 100 %. Bei Wirtschaftsdüngern gilt die Obergrenze von 170 kg N/ha bezogen auf den Betriebsdurchschnitt.

Für Deutschland gibt es keine pauschalen Obergrenzen. Landwirte berechnen einen Nährstoffvergleich auf Basis einer Feld-Stall-Bilanz. Der Stickstoffüberschuss im 3-Jahresdurchschnitt darf bei der Bilanz nicht größer als 50 kg pro Hektar sein. In den neuen Anpassungen schlägt die Bundesregierung vor, diesen Kontrollwert zu streichen. Landwirte sollen dann aufzeichnen, wie viel sie tatsächlich düngen. Das darf nicht mehr sein, als der berechnete Düngebedarf. Betriebe mit mehr als 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar müssen bereits jetzt eine Stoffstrombilanz erstellen. Dort wird die gesamte Nährstoffzufuhr und Nährstoffabgabe des Betriebes eingerechnet. Ab 2023 ist diese für alle Betriebe mit mehr als 50 GVE oder 20 ha verpflichtend. Beim Wirtschaftsdünger dürfen Landwirte im Betriebsdurchschnitt bis zu 170 kg N/ha aufbringen. Um Ammoniak-Emissionen zu reduzieren, ist nur noch die bodennahe Gülleausbringung ab 2020 auf Ackerland und ab 2025 auf Grünland erlaubt.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00