ManagementDiese Corona-Auflagen gelten für Saisonarbeiter und Erntehelfer

Diese Corona-Auflagen gelten für Saisonarbeiter und Erntehelfer

Wenn man nicht in der Gruppe, sondern alleine arbeitet, braucht man auch in Corona-Zeiten keine Maske. Heikel wird es, sobald man sich an Sortiermaschinen etc. mit anderen Arbeitern trifft.
Quelle: Ruud Morijn Photographer_shutterstock.com

Der Landwirt muss beim Eintreffen der Erntehelfer prüfen, ob jemand von ihnen Corona positiv ist. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Erntehelfer zeigt einen negativen Corona-Test vor. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
2. Der Saisonarbeiter wird direkt auf dem Hof auf Corona getestet. Fällt der Test negativ aus, kann mit der Arbeit begonnen werden. Ist das Ergebnis positiv, muss der Landwirt sofort das Gesundheitsamt informieren. Dann entscheidet die Behörde, ob der Arbeiter in häusliche oder stationäre Quarantäne muss.

Maßnahme-Katalog für Betriebe

Folgende Maßnahmen muss der Landwirt zusätzlich beachten:

  1. Die Saisonarbeiter beim zuständigen Gesundheitsamt, der Sozialversicherung und der SVLFG melden.
  2. Auf die grundsätzlichen Hygienemaßnahmen aufmerksam machen. Dazu zählen: Abstand halten, häufiges Hände waschen bzw. desinfizieren, Niesen in die Armbeuge, kein Hände schütteln etc.
  3. Desinfektionsmittel-Stationen aufstellen, wo Hände waschen nicht möglich ist.
  4. FFP 2 oder KN 95 -Masken oder chirurgische Masken auslegen.
  5. Sammelunterkünfte täglich reinigen und das Ganze dokumentieren. Pro Person mindestens 6 qm kalkulieren.
  6. Stehen Mehrbettzimmer zur Verfügung, gilt Team-Unterbringung. Heißt: Die Arbeitskräfte, die tagsüber in einem Team arbeiten, sollen abends zusammen wohnen. Ist das nicht möglich, gilt:
    Maximal vier Personen in einem Schlafbereich. Oder zwei Personen in einem Container.
  7. Kontaktflächen wie Lichtschalter und Wasserhähne reinigen und desinfizieren.
  8. Wäsche muss mindestens mit 60 Grad gewaschen werden, keinesfalls niedriger.
  9. Abstand auf dem Feld etc. mindestens 1,50 Meter. Sitzen die Arbeiter an Sortiermaschinen, für transparente Absperrungen sorgen. Ist das nicht möglich, müssen die Arbeitskräfte Masken tragen.
  10. Die Arbeiter in großen Wagen oder Bussen zu ihrem Einsatzort aufs Feld fahren. Im Fahrzeug gilt Maskenpflicht! Die Fahrzeuge regelmäßig reinigen.
  11. Mittagspausen etc. möglichst im Freien abhalten. Jede Arbeitsgruppe hat unterschiedliche Zeiten, damit sich nicht zu viele Menschen an einem Ort aufhalten.
  12. Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen prüfen.

Praxis-Videos auf polnisch, rumänisch und bulgarisch

Ein Video zeigt, wie sich Arbeiter “corona-konform” verhalten sollten.
Quelle: StMELF

Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat jetzt ein Video in Bezug auf “Arbeiten unter Corona-Maßnahmen” veröffentlicht. Darin werden Beispiele gezeigt, wie Landwirte und Arbeiter die Corona-Maßnahmen in der Praxis umsetzen. Das Video dauert nur fünf Minuten. Es ist in folgenden Sprachen mit Untertiteln aufbereitet:

deutsch

polnisch

rumänisch

bulgarisch

Fragen und Antworten zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften hat das bayerische Landwirtschaftsministerium auf seiner Homepage zusammengestellt. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Die Betriebe brauchen auch heuer die Möglichkeit, die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung erneut von 70 auf 115 Tage ausweiten zu können. Das bringt mehr Planungssicherheit und hilft dem Gesundheitsschutz. Die Arbeitskräfte müssen dann weniger reisen. Es findet weniger Wechsel statt, was Kontakte und die Verbreitung des Virus reduzieren kann“, sagte sie. Sie wandte sich deshalb an den Bundesarbeitsminister.

Manche Landwirte halten noch Ausschau nach Erntehelfern. Die Lage ist zwar nicht ganz so unübersichtlich wie im letzten Jahr, die Probleme können aber ähnlich sein. Falls sich die Corona-Lage wie 2020 zum Jahresende verschärft und Saisonarbeiter Deutschland verlassen müssen, steht man erneut vor der Frage: Wer erntet, wenn niemand sät?

 

 

 

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