Top NewsCorona Maßnahme-Katalog für die Zeit um Ostern

Corona Maßnahme-Katalog für die Zeit um Ostern

Das Tragen des Mundschutz gehört ab 14. April zur Pflicht, wenn man zum Einkaufen geht oder mit Bus und Bahn unterwegs ist.
Quelle: LaoPhotgraphy_shutterstock.com

Die strikte Einhaltung der bisherigen Maßnahmen ist wichtig. Trotz Ostern: Keine Familienfeiern, außer mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
Auch die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April bestehen und werden ab dann neu bewertet.

Sie dürfen das Haus verlassen, wenn:

– Sie berufliche Gründe haben;
– Sie Besorgungen des täglichen Bedarfs erledigen müssen;
– Sie anderen Menschen helfen;
– sich an der frischen Luft bewegen.

Ausweitung des Mundschutzes

Ab 14. April ist ein Schutz in allen Geschäften zu tragen, die geöffnet sind sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell darüber entscheiden.

Stufenweise Öffnung nach Ostern ab 14. April

Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:
– max. 400 m² Verkaufsfläche;
– nur ein Kunde pro 20 m²;
– Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle;
– Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen;
– Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden.

Bau- und Gartenmärkte können bereits ab 14. April öffnen, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Die weiteren Auflagen
gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich. Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.

Alle anderen Dienstleister werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel, ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
Das betrifft auch:
– die Öffnung von Restaurants, Wirts- und Kaffeehäuser und Beherbergungsbetrieben.
– Die Abholung vorbestellter Speisen ist wie bisher zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.
– Das gilt auch für Heurigen und Buschenschankbetriebe.

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