ManagementBerufsgenossenschaft fördert Maßnahmen zur Arbeitssicherheit

Berufsgenossenschaft fördert Maßnahmen zur Arbeitssicherheit

Diese alte Holzleiter fordert einen Sturz geradezu heraus.
Quelle: Only_NewPhoto/shutterstock

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will die Sicherheit und Gesundheit auf Höfen verbessern. Deshalb übernimmt sie ab dem 1. April wieder 30 % der Anschaffungskosten beim Kauf ausgewählter Produkte. Darunter fallen unter anderem Kamerasysteme, Stehhilfen, Fangstände für Rinder und  Podestleitern. Insgesamt stehen 400.000 Euro zur Verfügung. Die Aktion endet, sobald die Gelder aufgebraucht sind. Einen Antrag können alle Mitglieder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft stellen. Pro Betrieb ist eine Förderung im Jahr möglich. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

Welche Produkte die SVLFG fördert und was die Anforderungen an die Produkte sind, können Landwirte auf der Internetseite www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern einsehen.
Dort können Sie ab dem 1. April auch das Antragsformular herunterladen. Die Unterlagen schicken Sie dann an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127.

So funktioniert die Förderung:

  1. Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab dem 1. April 2020 gestellt werden.
  2. Die Förderzusage abwarten.
  3. Das Produkt kaufen und die Rechnung einreichen. Anschaffungen vor dem 1. April 2020, fördert die SVLFG nicht.

 

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