BioAus der KontrolleAus der Bio-Kontrolle

Aus der Bio-Kontrolle

Grundsätzlich sind Sie als Bio-Betrieb verpflichtet, auch Bio-Saatgut zu verwenden. Sollte das gewünschte Saatgut nicht in Bio-Qualität verfügbar sein, muss bei der Kontrollstelle um die Verwendung von konventionell-ungebeiztem Saatgut angesucht werden. Nur mit einem von der Kontrollstelle genehmigten Ansuchen darf dann dieses Saatgut angebaut werden.

Für einige wenige Kulturen gibt es nach wie vor eine allgemeine Ausnahme (z. B. Sonnenblume, Raps …), diese sind auf der Website der AGES aufgelistet (https://www.ages.at/service/service-landwirtschaft/agrar-online-tools/bio-saatgutdatenbank/allgemeine-ausnahmegenehmigungen/). Für Kulturen der allgemeinen Ausnahme ist dzt. kein Ansuchen zu stellen, sie können in konventionell-ungebeizter Qualität verwendet werden. Beachten Sie die Besonderheiten bei Saatgutmischungen – auch hier ist grundsätzlich ein Ansuchen an die Kontrollstelle zu stellen. Für einige wenige Mischungen ist kein Ansuchen notwendig (Mischungen für Dauerwiesen, Wechselwiesen und Weiden) – Informationen dazu finden Sie im aktuellen Betriebsmittelkatalog. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Ansuchen notwendig ist oder nicht, fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kontrollstelle nach.

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