ForstWaldbesitzer und ihre Pflichten

Waldbesitzer und ihre Pflichten

Quelle: HatzBatz/shutterstock.com

Das österreichische Forstgesetz (FG 1975) befasst sich im Abschnitt B ausführlich mit dem Schutz vor Forstschädlingen und verdeutlicht die Notwendigkeit der Mitwirkung aller Betroffenen. Aus § 43 FG geht klar hervor, dass jeder Waldbesitzer verpflichtet ist, Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung von Forstschädlingen umgehend der Forstbehörde der Bezirkshauptmannschaft (Bezirksforstinspektion) zu melden. Damit soll ein rasches Entdecken und das sofortige Einleiten von Bekämpfungsmaßnahmen ermöglicht werden. Eine falsche Scheu, den Waldnachbarn auf Borkenkäferbefall aufmerksam zu machen oder die Forstbehörde zu informieren, kann großflächig gravierende negative Folgen nach sich ziehen.
In § 44 FG wird klar definiert, dass jeder Waldbesitzer in geeigneter und ihm zumutbarer Weise einer gefährlichen Schäd

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