ForstWaldbesitzer in der Pflicht

Waldbesitzer in der Pflicht

Quelle: HatzBatz/shutterstock.com

Die Pflicht zum Aufspüren und zur Entfernung von Käferbäumen ergibt sich aus dem Bayerischen Waldgesetz Art. 14 („Der Wald ist […] sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren.“) und der Waldschadinsektenverordnung (WaldSchadInV). Eine weitere Grundlage ist das Pflanzenschutzgesetz. Grundsätzlich muss jeder Waldbesitzer oder Nutzungsberechtigte seinen Wald selbst auf Schadinsektenbefall kontrollieren und sich um die waldschutzwirksame Aufarbeitung betroffener Bäume kümmern. Als Unterstützung für die Waldbesitzer stellen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten während der Hauptaktivitätszeit des Borkenkäfers Personal, welches die Wälder auf Befall absucht. Befallene Bäume werden markiert, der Besitzer ermittelt und vom Amtsförster über den Befall informiert. Auch die Mitarbeiter der forstlichen Zusammenschlüsse sind angehalten, Käferbefall an das Amt oder an ihnen bekannte Waldbesitzer direkt

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