ManagementAgrarrechtVerschieben der EU-Bio-Verordnung notwendig

Verschieben der EU-Bio-Verordnung notwendig

Die neue EU-Bio-Verordnung wurde um ein Jahr, auf den 1.1.2020 verschoben.
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Die Basisverordnung steckt nur den Rahmen ab, die Einzelheiten werden anschließend in Durchführungsverordnungen festgelegt. 13 Durchführungsrechtsakte sind noch abzustimmen. Obwohl die EU-Kommission die Verfahren zum Teil schon abkürzt, ist die Aufgabe bis zum Jahresende nicht mehr zu bewältigen. Deshalb waren sich alle Beteiligten einig, dass die EU-Bio-Verordnung um ein Jahr verschoben werden muss und erst am 1. Jänner 2022 in Kraft treten kann. Die kürzlich von EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vorgeschlagene Verschiebung muss vom Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten noch formell abgesegnet werden.

13 ausstehende Durchführungsrechtsakte

Nach der Reform der EU-Bio-Verordnung im Jahr 2018 konnten lediglich zwei Durchführungsrechtsakte verabschiedet werden. Die betreffen vor allem die Tierhaltung in Bio-Betrieben. In der Durchführungsverordnung EU 2020/464 werden für Rinder, Schweine und Geflügel Besatzdichten festgelegt sowie die Mindestanforderungen für die Ställe und Auslaufflächen geregelt. Außerdem werden in der Verordnung Mindestzeiträume für die Fütterung von Kälbern und Ferkeln mit Muttermilch vorgeschrieben. Änderungen ergeben sich vor allen für die Haltung von Geflügel im Bio-Landbau. Für Schweine und Rinder bleibt es zumeist bei den bisherigen Regelungen.

Bei den 13 noch ausstehenden Durchführungsrechtsakten sind die Kontrollen der Bio-Betriebe und die Prüfung von importierten Bio-Erzeugnissen die großen Herausforderungen. Die EU-Kommission hat bereits Entwürfe ausgearbeitet und sich Meinungen in einer öffentlichen Konsultation eingeholt. Falls Rückstände von unerlaubten Substanzen in Bio-Produkten gefunden werden, muss untersucht werden, ob den Bio-Bauer eine Schuld trifft. Er soll ein Vorsorgekonzept entwickeln, um einen Eintrag von unerlaubten Substanzen aus Nachbarbetrieben möglichst zu vermeiden. Bei den Importen soll sich auch einiges ändern. Die EU-Kommission bekommt die Aufgabe, Kontrollstellen in Drittländern zu zertifizieren.

Die offenen Einzelheiten im EU-Bio-Sektor sollen möglichst bis zum Frühjahr 2021 geklärt und in Durchführungsgesetzen verabschiedet werden, damit diese gerade noch rechtzeitig von den EU-Mitgliedstaaten im Laufe des kommenden Jahres umgesetzt werden können. Trotz der Verschiebung der EU-Bio-Verordnung auf das Jahr 2022 ist die Zeit immer noch knapp.

Aktionsplan für 2021 geplant

Die Sorgfalt bei der Ausarbeitung ist wichtig, weil der Bio-Landbau zunehmende Bedeutung in der Agrarpolitik der EU bekommt. Schließlich entscheiden die Vorschriften im Einzelnen über Kosten von Bio-Produkten und das Vertrauen der Konsumenten. Die EU-Kommission kündigt für das Frühjahr 2021 schon mal einen Aktionsplan an, der drei Ziele umfassen soll: die Ankurbelung der Nachfrage nach biologischen Erzeugnissen unter Wahrung des Vertrauens der Konsumenten, die Förderung des Anstiegs der biologisch bewirtschafteten Flächen in der EU und die Stärkung der Rolle der biologischen Produktion bei der Bekämpfung des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes.

In der Bio-Branche wird das 25 %-Ziel der EU-Kommission für 2030 begrüßt. Aber es kommen Zweifel auf, ob in der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ausreichend Voraussetzungen geschaffen werden, um dieses ambitionierte Ziel auch zu erreichen.

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