RindRinderkrankheitBlauzungenkrankheit: Transport mit Blutuntersuchung möglich

Blauzungenkrankheit: Transport mit Blutuntersuchung möglich

Im Blut können BTV-8 Infektionen nachgewiesen werden (Foto: FXQuadro/shutterstock)

Erkranken Tiere an der Blauzungenkrankheit, wird um den Betrieb im Umkreis von 150 km ein Sperrgebiet eingerichtet. Die Behörden weiten dieses oft auf ganze Landkreise aus. Für Landwirte in diesen Gebieten gilt dann eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit. Tiere dürfen dann nur noch unter bestimmten Bedingungen in BTV-freie Gebiete innerhalb Deutschlands verbracht werden. Dabei gibt es vier Möglichkeiten:

Tabelle: Landkreis Oberallgäu

Verlängerung der Option 4: Blutuntersuchung

Bislang war die Option 4 nur bis Ende Februar gültig. Jetzt haben Bund und Länder in Absprache mit dem Friedrich-Löffler Institut die Frist bis zum 31.März 2019 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen weiterhin Tiere ohne gültigen Impfschutz verbracht werden. Allerdings müssen sie sieben Tage vor dem Transport frei von BTV-8 sein. Das kann mit einer Blutuntersuchung nachgewiesen werden. Außerdem müssen sie mit einem Repellent behandelt werden, dass sie vor Insekten schützt.

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