ForstSteiermark warnt vor Waldbrandgefahr

Steiermark warnt vor Waldbrandgefahr

Während Waldbrände im Sommer oftmals auch durch Blitze ausgelöst werden, sind jene im Frühjahr fast ausschließlich auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen und somit vermeidbar.
Quelle: yelantsevv/shutterstock.com

“Die geringen Niederschlagsmengen wirken sich insbesondere im Osten und Südosten der Steiermark negativ auf die Waldbrandsituation aus, wie die jüngsten Brandereignisse in Bruck an der Mur und Halbenrain zeigen, wo heuer bereits 7 ha Forst vernichtet wurden”, mahnt Agrar-Landesrat Hans Seitinger zur besonderen Vorsicht. In der Messstation Bad Waltersdorf wurden im März nur 10 mm Niederschlag gemessen, und in weiten Teilen der Oststeiermark lagen die Niederschläge bei lediglich 30 % des langjährigen Durchschnitts.

Waldbrände durch menschliches Fehlverhalten

In der Steiermark gibt es zwei charakteristische Waldbrand-Saisonen, jene im Frühjahr zwischen Schneeschmelze und dem Austrieb der Vegetation sowie jene im Hochsommer, die durch Dürreperioden begünstigt wird. Während Waldbrände im Sommer oftmals auch durch Blitze ausgelöst werden, sind jene im Frühjahr fast ausschließlich auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen und somit vermeidbar. In Österreich werden 83 % der Waldbrände durch Menschen – meist durch Unachtsamkeit wie weggeworfene Zigaretten, fahrlässige Entsorgung von Asche oder Abbrennarbeiten – ausgelöst. “Waldbrände führen nicht nur zu enormen wirtschaftlichen Schäden, in den Flammen sterben auch unzählige Tiere unter qualvollen Bedingungen. Seien wir achtsam, schützen wir das Ökosystem Wald und verhindern wir Tierleid”, appelliert Seitinger an die Vernunft der Bevölkerung.

In allen steirischen Bezirken und der Landeshauptstadt Graz wurde aufgrund der aktuellen Gefahrensituation von den Bezirksverwaltungsbehörden die sogenannte “Waldbrandverordnung” erlassen. Sie verbietet für jedermann (auch für befugte Personen laut Forstgesetz) das Hantieren mit offenem Feuer und das Rauchen im Wald sowie im Gefährdungsbereich des Waldes. Die Strafen für die Missachtung reichen von einer Geldstrafe (bis 7.270 Euro) bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe.

 

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