Bauernsprecher Hans MeisterSolidaritätsbeitrag

Solidaritätsbeitrag

Wofür zahlen Bauernpensionisten eine Solidaritätsabgabe?

In ihrer grundsätzlichen Form bedeutet Solidarität „zusammenhalten, gegenseitige Hilfe“. Ein Leser aus Niederösterrreich schreibt mir dazu: „Ich möchte einmal meinen Unmut zum Ausdruck bringen was eigentlich mit den Bauern aufgeführt wird. Da sind zum einen Kleinstpensionen, die sich keine andere Bevölkerungsgruppe gefallen lassen würde, und zum anderen wird von diesen kleinen Pensionen auch noch ein Solidaritätsbeitrag zum Abzug gebracht. Meine Frage wäre daher, für wen müssen die Kleinstpensionisten solidarisch sein? Ich habe einmal bei der Sozialversicherung der Bauern (SVB) nachgefragt, der Angestellte konnte mir das auch nicht sagen. Ich würde Sie bitten, fragen Sie nach bei der SVB und bringen das ganze ans Licht.“ Auf den ersten Blick sieht das wirklich ungerecht aus. Da wird auch Kleinpensionisten von ihrer kleinen monatlichen Pension ein Solidaritätsbeitrag abverlangt und man weiß nicht so genau, was damit passiert. Außerdem wird der Begriff Solidarität gerne und verschwenderisch oft von Politikern und Funktionären verwendet, ohne dass klar ist, was genau sie darunter verstehen. So ist es auch mit dem Solidaritätsbeitrag. Ich bat daher den Leiter der steirischen Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Dr. Paul Tschuffer, um Aufklärung. „Der Solidarbeitrag von 0,5 Prozent der Bruttopension inklusive Ausgleichszulage wurde im Jahr 2000, mit Wirksamkeit 01.01.2001 eingeführt. Die Einführung stand im Zusammenhang mit der damals gleichzeitig erfolgenden Absenkung des auf die Ausgleichszulage anzurechnenden fiktiven Ausgedinges von vorher 30 % des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes auf nunmehr 28 %. Von der damaligen Regierung wurde jedoch aufgrund des ohnehin schon sehr hohen Anteils von allgemeinen Steuermitteln bei der Finanzierung der bäuerlichen Pensionen festgelegt, dass die Finanzierung durch eine Umverteilung innerhalb der bäuerlichen Pensionsbezieher zu erfolgen hat. Der Solidarbeitrag belastet naturgemäß höhere Pensionen betraglich mehr als niedrige. Die Absenkung des Ausgedinges wiederum brachte den bäuerlichen Ausgleichszulagenbeziehern mehr, als sie durch den Solidarbeitrag belastet wurden. In Summe standen bei Einführung Mehraufwendungen in der bäuerlichen Pensionsversicherung von rund 6,5 Mio. Euro ungefähr gleich hohen Mehreinnahmen aus den Solidarbeitragserträgnissen gegenüber.

Reduzierung der Ausgedinge- Anrechnung

Viel wesentlicher war und ist jedoch, dass der Solidarbeitrag immer ein politisch sehr gut verwertbares Argument für die in den Folgejahren sukzessive weiter erreichte Herabsetzung der Ausdingeanrechnung auf derzeit nur noch 13 % gewesen ist. Bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen der Herabsetzung des fiktiven Ausgedinges im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 (von 19 % 2011 auf 15 % 2014) wurde die Absenkung um einen Prozent- Punkt mit jährlich ca. 3,5 Mio. Euro Mehrleistung an Ausgleichszulage an bäuerliche Kleinstpensionisten bewertet. Unter Heranziehung dieses Betrages beträgt derzeit die insgesamte Mehrleistung an Ausgleichszulage durch die Absenkung der Ausgedingeanrechnung von 30 % auf 13 % rund 59,5 Mio. Euro pro Jahr, die zur Gänze den Kleinstpensionisten zugutekommen. Die Einnahmen aus dem Solidarbeitrag betragen 2019 etwa 10,1 Mio. Euro. Davon entfallen ca. 2,0 Mio. Euro auf diese Ausgleichszulagenbezieher. Hier von mangelnder Solidarität gegenüber Kleinstpensionisten zu sprechen, ist wohl nicht gerechtfertigt.“ So gesehen dient der Solidaritätsbeitrag einer Verringerung der Ausgedingeanrechnung und soll zusätzlich zu einer Umverteilung innerhalb der Pensionsbezieher von größeren zu kleineren Pensionen beitragen.

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hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0043 664/14 13 684, Fax: 0043 316/821636-151

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