EnergieNeue Förderung für Stromspeicher

Neue Förderung für Stromspeicher

Foto: Vadym Wedmov/shutterstock.com

 

Mit ihren großen Dachflächen und einem hohen Stromverbrauch eignen sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe sehr gut für den Einsatz von Photovoltaik (PV). Der Klima- und Energiefonds fördert daher erneut in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) die Neuinstallation von PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Erstmalig gibt es außerdem Zuschüsse bei der Installation von Stromspeichern. Insgesamt stehen aktuell 6 Mio. Euro zur Verfügung.

Energiewende

“Die Land- und Forstwirtschaft ist von klimatischen Veränderungen ganz besonders betroffen. Wir wollen daher gezielt Bäuerinnen und Bauern in die Energiewende einbinden und den Einsatz erneuerbarer Energien in diesem Bereich vorantreiben”, erklärt Nachhaltigkeitsministerin Maria Patek. Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, ergänzt: “Hitzewellen und Dürreperioden haben uns auch diesen Sommer wieder die Auswirkungen des Klimawandels deutlich vor Augen geführt. Österreich muss laut Pariser Klimaabkommen seine Treibhausgasemissionen weiter reduzieren – mit dieser Förderung schaffen wir attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung und neuerdings auch -speicherung in bäuerlichen Betrieben.”

Ausschreibung

Die Förderung richtet sich an alle Land- und Forstwirtschaftsbetriebe in Österreich mit einer LFBIS-Betriebsnummer. Subventioniert werden ausschließlich neu installierte, stationäre Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, mit und ohne Stromspeicher, sowie Stromspeicher als Nachrüstung bei bestehenden PV-Anlagen. Berücksichtigt werden PV-Anlagen mit einer Höchstleistung von 5 bis 50 kWpeak. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag, der nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt wird.

Förderhöhe

Die Förderhöhe bei Stromspeichern ist abhängig von deren Größe, die Obergrenze liegt bei 3 kWh pro Kilowatt der PV-Anlage. Das heißt, bei einer Photovoltaikanlage mit 15 kWpeak Leistung wird bis zu 45 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert. Stromspeicher kleiner als 4 kWh erhalten keine Subvention.

Bis 20. November

Ebenso nicht gefördert werden Stromspeicher mit Bleiakkumulatoren. Größere Speicher können errichtet werden, die Förderobergrenze liegt jedoch bei 3 kWh pro kWpeak Leistung der PV-Anlage. Die Beantragung einer EU-Finanzierung erfolgt automatisch mit Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds. Die Einreichfrist endet am 20. November 2019. Informationen und Förderrichtlinien finden Interessierte im Internet unter pv-lw.klimafonds.gv.at.

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