AgrarpolitikNationalrat: Antrag zu Vollspaltenverbot für Schweine abgelehnt

Nationalrat: Antrag zu Vollspaltenverbot für Schweine abgelehnt

Die Liste Jetzt hat einen Antrag zur Abschaffung von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung eingebracht. Dieser fand im Nationalrat Anfang Juli 2019 jedoch keine ausreichende Unterstützung. Foto: Agrarfoto

Insgesamt 29 Fristsetzungsanträge wurden am 2. Juli 2019 in der Sitzung des Nationalrates behandelt, davon wurden neun Anträge angenommen. Somit wird sich der Nationalrat vor den Wahlen im September unter anderem noch mit Tierschutzangelegenheiten, dem Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Maßnahmen gegen Korruption befassen. Auch hier bleibt es im freien Spiel der Kräfte abzuwarten, welche inhaltlichen Koalitionen sich dabei bilden.

Von den angenommenen Fristsetzungsanträgen betreffen fünf Initiativen den Tierschutz. Demnach soll sich der Gesundheitsausschuss bis 4. Juli 2019 mit den SPÖ-Forderungen nach mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten und nach einer Verschärfung der EU-Tiertransportverordnung befassen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde auch dem Landwirtschaftsausschuss eine Frist gesetzt, dem Plenum über die SPÖ-Initiative für einen Plan zur deutlichen Reduktion der Tiertransporte Bericht zu erstatten. Bis 24. September hat der Gesundheitsausschuss Zeit, über die FPÖ-Anträge zum Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken und für mehr Tierschutz im Bereich Lebendtiertransporte Bericht zu erstatten.

Keine Mehrheit für Antrag zu Vollspaltenverbot in Schweineställen

Die meisten Fristsetzungen fanden keine ausreichende Unterstützung. Unter anderem muss der Gesundheitsausschuss den von der SPÖ eingebrachten Initiativantrag auf Novellierung des Tiertransportgesetzes nicht mehr auf seine Tagesordnung nehmen. Gleiches gilt für drei Anträge von JETZT betreffend ein Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden, des Tötens von männlichen Küken sowie ein Verbot der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel.

Die nächste reguläre Plenarsitzung findet knapp vor dem Wahlgang am 25. September statt. Es können aber immer Sondersitzungen oder außerordentliche Tagungen bei Vorliegen eines ausreichenden Verlangens einberufen werden, teilt die Parlamentskorrespondenz mit.

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