ForstMountainbiken mit Vertrag

Mountainbiken mit Vertrag

Von Reinhild JÄGER, LANDWIRT Redakteurin

Der ewig währende Kleinkrieg zwischen Grundeigentümern und Radsportlern in Österreich erlebte dieses Jahr schon einige unrühmliche Höhepunkte. Sicherheitspersonal im Wald, Kundgebungen vor dem Parlament. Viele Mountainbiker bringen kein Verständnis für die Position der Waldbesitzer auf und fordern zum Teil vehement die generelle Freigabe der Forststraßen. Für die Grundeigentümer steht bei dieser Diskussion die Frage nach der Wegehalterhaftung bei Unfällen laut § 1319a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches besonders im Fokus. Gemäß diesem Paragrafen haftet der Wegehalter für Schäden durch den mangelhaften Zustand des Weges, sofern er den Mangel vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.

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