SchweinAfrikanische SchweinepestMittlerweile mehr als 700 ASP-Fälle in Deutschland

Mittlerweile mehr als 700 ASP-Fälle in Deutschland

Seit September 2020 wurden in Deutschland 701 Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen gemeldet (Stand 19.02.2021).
Quelle: Friedrich Loeffler Institut

Die Lage um die Afrikanische Schweinepest im Osten Deutschlands kommt nicht zur Ruhe. Im Landkreis Dahme-Spreewald hat es vergangene Woche einen ersten bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein gegeben. Wie der Kreis am vergangenen Freitag (19.2.) mitteilte, handelt es sich bei dem infizierten Kadaver um einen Frischling, der nordöstlich von Trebitz in unmittelbarer Nähe zur Oder-Spree-Kreisgrenze geborgen wurde. Der Fundort des toten Tieres befindet sich im bereits festgelegten Kerngebiet 3, das sowohl Teile des Landkreises Oder-Spree als auch rund 2 100 ha im Kreis Dahme-Spreewald umfasst. Da der jüngste ASP-Nachweis bei einem Wildschwein innerhalb der bestehenden Kernzone liege, habe das keine weiteren Auswirkungen auf die bereits im Dahme-Spreewald-Kreis festgelegten Restriktionszonen, teilte der Kreis mit. Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP koordiniere die weiteren Maßnahmen zur Infektionseindämmung der Veterinärämter und unteren Jagdbehörden in den Landkreisen vor Ort.

Am meisten ASP-Ausbrüche in Ungarn

Insgesamt gab es seit dem ersten Nachweis der Tierseuche in Brandenburg am 10. September 2020 bis zum vergangenen Donnerstag (18.2.) dem Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loffler-Instituts (FLI) zufolge 661 ASP-Fälle in diesem Bundesland sowie 45 in Sachsen. Die bundesweite Gesamtzahl wuchs somit auf mehr als 700 Nachweise an.

Europaweit liegt Deutschland mit bislang 297 ASP-Fällen bei Wildschweinen in diesem Jahr in der Europäischen Union auf dem vierten Rang. Angeführt wird diese unrühmliche Liste von Ungarn mit 711 ASP-Nachweisen, gefolgt von Polen mit 547 und Rumänien mit 342 bestätigten Fällen. Rumänien ist der einzige Mitgliedstaat, in dem es 2021 auch schon zu Einträgen des Virus in Hausschweinebeständen kam; die Statistik weist 191 betroffene Bestände aus. In nahen EU-Drittstaaten gab es elf ASP-Ausbrüche in Schweinehaltungen der Ukraine und zwei in Serbien.

Erleichterung in Restriktionsgebieten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte am vergangenen Freitag mit, dass eine Erleichterung für schweinehaltende Betriebe in Restriktionsgebieten beim Verbringungsverbot fortbestehen werde. In diesen ASP-Gefährdungsgebieten gelte grundsätzlich ein Verbringungsverbot, doch könne es aus Tierschutzgründen für die dort ansässigen Betriebe nötig sein, dass Schweine geschlachtet werden müssten. Vom Transportverbot aus gefährdeten Gebieten heraus könne die zuständige Behörde des Bundeslandes aber nur dann abweichen und eine Genehmigung erteilen, wenn bestimmte tiergesundheitliche Untersuchungen vorgesehen seien. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner habe sich daher auf EU-Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass dieses Prinzip auch in der neuen Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest der EU-Kommission beibehalten werde. Die zuständigen Behörden in den Bundesländern könnten demnach bis zu drei Monate vorher stattgefundene tierärztliche Bestandsuntersuchungen berücksichtigen, wenn ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen festgestellt worden sei. Damit eine Ausnahmegenehmigung für einen Betrieb, der in einem ASP-Restriktionsgebiet liege, erteilt werden könne, sei solch eine Untersuchung zu empfehlen und auch nötig. „Damit ist zum einem dem Tierschutz gedient, zum anderen werden die Tierhalter in den betroffenen Gebieten entlastet“, erklärte Klöckner. Die neue Durchführungsverordnung gilt ab dem 21. April.

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