DirektvermarktungGeringfügig Beschäftigte: Aktueller Stand in Sachen Mindestlohn und Urlaubsanspruch

Geringfügig Beschäftigte: Aktueller Stand in Sachen Mindestlohn und Urlaubsanspruch

Quelle: Shutterstock/nilsophon

1. Was ist ein Minijobber überhaupt?

Mit Minijobber ist umgangssprachlich ein geringfügig Beschäftigter gemeint Als Minijobber gilt, wer eine Arbeit für einen Monat oder für unbestimmte Zeit ausübt. Arbeitgeber sind verpflichtet, für geringfügig Beschäftigte eine Unfallversicherung abzuschließen und die dafür fälligen Beiträge zu zahlen. Arbeitsrechtlich gesehen handelt es sich in Österreich und Deutschland bei dem Minijobber um einen Teilzeitarbeiter. Er hat somit das Recht auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu sechs Wochen), Pflegefreistellung (eine Woche). Außerdem steht ihm eine Abfindung bzw. Abfertigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu und die in den meisten Verträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

2. Was darf ein Minijobber maximal verdienen?

In Österreich darf der Minijobber monatlich nicht mehr als 446,81 Euro verdienen. In Bezug auf den Stundenlohn gibt es hier keine Vorgabe, sie wurde 2017 abgeschafft. Heißt in der Praxis: Der Stundenlohn ist verhandelbar. In Deutschland ist das anders. Hier ist vom Gesetzgeber ein Mindest-Stundenlohn vorgeschrieben. Ab 1. Januar 2020 gibt es statt 9,19 Euro jetzt 9,35 Euro – also 16 Cent mehr die Stunde. Die Verdienst-Obergrenze

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