ManagementMehrfachantrag – was in Bayern neu ist.

Mehrfachantrag – was in Bayern neu ist.

Landwirte in Bayern müssen den Mehrfachantrag mit iBALIS stellen (Foto: StMELF)

  • Das bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten stellt auf seiner Internetseite eine Hilfe für den Mehrfachantrag zur Verfügung.
  • Den Förderwegweiser finden Sie direkt im System.

Die wichtigsten Änderungen 2019:

  • Die benachteiligten Gebiete wurden 2019 auf die neue Gebietskulisse umgestellt. Dabei sind neben Berggebieten auch andere benachteiligte Gebiete förderfähig. Landwirte sollten prüfen, ob sie dort Flächen haben. Die neue Gebietskulisse finden sie in iBALIS bei “Feldstückkarte”. Im Menüpunkt “Legende” sind bei “Gebietskulisse” Informationen hinterlegt. In der bisherigen benachteiligten Agrarzone gibt es 2019 und 2020 noch Übergangszahlungen.

  • Pflanzenschutzmittel sind nun auch auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Miscantus oder Silphium verboten. Ausnahme: Im ersten Kalenderjahr in dem die Kulturen auf ÖVF gepflanzt oder gesät werden. Landwirte müssen in iBALIS angeben, für welches Jahr sie die Aussaat oder die Pflanzung planen.
  • In beiden Kulturen ist auf ÖVF der Einsatz von mineralischem Dünger ebenfalls verboten, auch im Jahr der Aussaat.

  • Bei Brachen mit Honigpflanzen gibt es Vorgaben zu den Pflanzenmischungen. Werden diese nicht eingehalten, müssen Landwirte neu ansäen.

  • Bejagungsschneißen und Blühstreifen müssen nicht mehr als separater Teilschlag ausgewiesen werden. Es reicht, wenn Sie den betroffenen Schlag bei iBALIS kennzeichnen.

  • Wer pflügt, kann die Entstehung von Dauergrünland unterbrechen. Das muss aber innerhalb eines Monats nach dem Pflügen beim zuständigen AELF angezeigt werden. Das Anzeigeformular gibt es beim StMELF.

  • Gebiete mit hoher Nitratbelastung des Grundwassers (rote Gebiete) müssen höhere Auflagen bei der Düngung erfüllen. In Bayern gibt es dazu die Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV). Die roten Gebiete sind in den Feldstückskarten eingezeichnet. Informationen zu den Auflagen gibt es in iBALIS unter dem Menüpunkt “Betriebsinformation” im Reiter “nitratgefährdete Gebiete”.

  • Zahlungsansprüche (ZA) können ab 2019 bundesweit gehandelt werden. Der Wert für ZA ist ab diesem Jahr in ganz Deutschland einheitlich und wird derzeit auf 176 Euro geschätzt.

  • Im Antrag 2019 wird die neue Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt. Landwirte können den Antrag nur mit der Bestätigung abschließen, dass sie die “Informationen zum Datenschutz“ zur Kenntnis genommen haben.

  • Die Obergrenzen für De-minimis-Subventionen wurde von der EU von 15.000 Euro auf 20.ooo Euro erhöht.

Worauf sie bei der Antragstellung noch achten müssen, lesen Sie als Abonnent in LANDWIRT 07/2019

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