BioBio-BauernLob für Verschiebung der EU-Bio-Verordnung

Lob für Verschiebung der EU-Bio-Verordnung

Die neue EU-Bio-Verordnung wurde um ein Jahr, auf den 1.1.2020 verschoben.
Quelle: Foto: Shutterstock.com/symbiot

Die EU-Kommission hat auf vielfachen Wunsch vorgeschlagen, den Geltungsbeginn der neuen EU-Bio-Verordnung auf 1. Januar 2022 zu verschieben. Dem Vorschlag müssen nun das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten zustimmen.

„Diese Verschiebung ist zu begrüßen, denn sie ermöglicht praktikable Umstellungszeiträume”, erklärt Andrea Wagner, Bio-Ausschuss-Vorsitzende der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich und LK NÖ-Vizepräsidentin. Sie betont: „Die Umsetzung der Bestimmungen der neuen EU-Bio-Verordnung, die ursprünglich für 1. Januar 2021 vorgesehen war, stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. Der Grund dafür liegt unter anderem darin, dass einige delegierte und Durchführungs-Rechtsakte, in welchen zahlreiche Details zu regeln sind, noch nicht vorliegen.“ Die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Bio-Verordnung sei daher ein wichtiger Schritt in Richtung praktikabler Übergangszeiträume, so Wagner. Die Landwirte bräuchten jedoch rechtzeitig vor Inkrafttreten Rechtssicherheit und Gewissheit bei den Detailbestimmungen sowie die notwendige Zeit, um sich auf die neuen Regeln gründlich vorzubereiten und diese umsetzen zu können.

Die Bio-Ausschuss-Vorsitzende der LKÖ ergänzt: „Wichtig ist, bei der Klärung der noch offenen Punkte jedenfalls die Praxistauglichkeit für die Betriebe zu berücksichtigen und damit auch ein Erreichen der Ziele des Green Deals zu ermöglichen.“

Übergangszeit auch für Weideregelung notwendig

Eine zusätzliche Herausforderung für die heimischen Bio-Bauern sind die Änderungen in der Weideregelung. Nach einem Audit der EU-Kommission sind verschiedene Ausnahmeregelungen in der Weideverpflichtung schon vor Inkrafttreten der neuen Bio-Verordnung nicht mehr gültig. Für viele Betriebe sind die Weidevorgaben aufgrund äußerer Umstände (z.B. keine oder zu kleine Weideflächen in Hofnähe, keine zusammenhängende Fläche, die eine sinnvolle Beweidung zulässt, stark frequentierte Straßen oder Bahnübergänge) nicht möglich. Das machte schon 2020 Anpassungen erforderlich und sorgte für Verunsicherung auf vielen Betrieben. „Wichtig wäre daher neben der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Bio-Verordnung auch die Weiterführung der Weideregelung 2020 zumindest für das Übergangsjahr 2021″, so Wagner.

Bauernbund/ÖVP: „Großer Erfolg für Bauern“

Auch Bauernbund-Präsident Georg Strasser und Simone Schmiedtbauer, Agrarsprecherin der ÖVP im Europaparlament, zeigen sich erfreut über die Entscheidung seitens der EU-Kommission:Uns ist es ein großes Anliegen, dass wir künftige Änderungen und Anpassungen im Bio-Bereich gut vorbereiten können, das hilft allen Beteiligten – vom Bauern bis hin zum Konsumenten.“ Darüber hinaus seien die Auswirkungen der Corona-Krise auf den europäischen und internationalen Agrarmärkten noch nicht absehbar. „Bei derartigen Marktunsicherheiten noch gleichzeitig eine aufwendige Systemumstellung durchzuführen, würde für unsere Bio-Betriebe Planungsunsicherheit bedeuten. Es ist eine gute Nachricht für unsere heimischen Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern, dass unsere Forderung nach einer Verschiebung gehört wurde“, erklären Strasser und Schmiedtbauer.

 

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