BioBio-BauernLandwirt zu 500.000 Euro Schadenersatz verurteilt

Landwirt zu 500.000 Euro Schadenersatz verurteilt

Nach dem Schuldspruch im Kuhattacken-Urteil ist die Unsicherheit innerhalb der Bauern hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen bei derartigen Unfällen gestiegen. (Foto: Archiv)

Es war am 28. Juli 2014, als die 45-jährige Urlauberin aus Deutschland im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Alm-Wanderweg unterwegs war. Die weidenden Kühe – so stellte man im Prozess fest – waren wohl bereits von einer kurz zuvor passierenden Familie, die ebenfalls Hunde mitgeführt hat, in Aufregung versetzt worden. Obwohl sich der Hund der Urlauberin den Kühen gegenüber nicht aggressiv verhalten habe, sei es dann zu der unvermittelten Attacke gekommen. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

490.000 Euro Schadenersatz

Die Hinterbliebenen der ums Leben gekommenen Deutschen klagten den Landwirt auf Schadenersatz. Das Urteil im Zivilprozess wurde am 21. Februar bekannt gegeben und lautete schuldig. In erster Instanz wurde der Landwirt zur Zahlung von 490.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Das Urteil verpflichtet den Landwirt zu einer Zahlung von 132.832,63 Euro und einer monatlichen Rente von 1.215,50 Euro an den Ehemann sowie zu 47.500 Euro und einer monatlichen Rente von 352,50 Euro an den Sohn. Die Urteilsbegründung lautete, dass der Almbauer das Gebiet, in dem seine Kühe grasten, einzäunen hätte können, so der Anwalt des Landwirts, Ewald Jenewein, gegenüber dem ORF Tirol. Das Warnschild alleine sei laut Gerichtsurteil nicht ausreichend gewesen. Der Landwirt legte Einspruch ein.

Ende der Almwirtschaft?

Vor enormen Auswirkungen auf Tourismus und Weidewirtschaft im alpinen Raum warnte Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich. Tirols Landwirtschaftskammer-Präsidenten Josef Hechenbichler sieht das bisherige Miteinander von unterschiedlichen Interessengruppen auf den Tiroler Almen mit diesem Urteil gefährdet: “Die Almwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Tirol. Nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den Tourismus und die gesamte Bevölkerung – denn bewirtschaftete Almen schützen auch vor Lawinen und Vermurungen. Durch den Schuldspruch werden sicher einige Bauern überlegen, ihr Vieh nicht mehr auf die Alm zu treiben. Die Bauern wollen mit ihrer Almwirtschaft nicht die Kulisse für die Gäste schaffen, um dann das Risiko zu tragen, bei Unfällen mit Schadenersatzforderungen konfrontiert zu sein”, so Hechenberger.

Hoffnung für den Landwirt

Das Oberlandesgericht Innsbruck entscheidet nun als erste Berufungsinstanz über dieses Urteil. Als letzte Instanz kann noch der Oberste Gerichtshof angerufen werden. In einem Fall mit ähnlich gelagertem Sachverhalt von 2015 entschied dieser, dass eine Umzäunung nicht zwingend erforderlich ist, wenn diese dem Landwirt nicht zugemutet werden kann. Nachdem im aktuellen Fall ein Sachverständigen-Gutachten die Unzumutbarkeit einer Umzäunung auf der Alm bestätigte, besteht weiterhin Hoffnung für den beschuldigten Landwirt.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00