LandlebenFamilieKrebs in der Familie: Wie können Angehörige helfen?

Krebs in der Familie: Wie können Angehörige helfen?

Ein Umarmung ist oft schon eine wertvolle Hilfe für den Erkrankten.
Quelle: Photographee.eu/shutterstock.com
Wenn jemand aus der Familie an Krebs erkrankt, dann löst das oft eine Art Schockzustand aus. Die schlimmsten Fantasien, Angst, Wut, Verzweiflung und Ungewissheit – eine emotionale Achterbahnfahrt. Für den Erkrankten selbst ist Mitgefühl in der Regel die größte Hilfe. Eine Umarmung, Zeit und einfach nur Zuhören sind oft hilfreicher als der Versuch mit Worten zu trösten. Respektieren Sie die Grenzen des Erkrankten, aber auch Ihre eigenen. Stellen Sie sich Fragen wie: Was kann ich? Was will ich? Was kann ich überhaupt nicht? Wo brauche ich Hilfe?

Suchen Sie das Gespräch

Sofern es auch vor der Erkrankung möglich war, sollten Sie das offene Gespräch mit dem Patienten suchen. War man es gewohnt, miteinander über vieles offen zu reden, auch persönliche und unangenehme Angelegenheiten, so wird es leichter sein, auch in diesem Moment das Gespräch zu suchen. Überschütten Sie aber niemanden mit gut gemeinten Tipps. Gerade Phrasen wie „Lass dich nicht unterkriegen“ „Du musst positiv denken“ „Da musst stark sein“ Der/die hat es auch geschafft“ sind keine Hilfe wenn man gerade mit der Diagnose Krebs konfrontiert wurde.
Besser ist es zu fragen:
  • Was brauchst du jetzt gerade?
  • Wie fühlst du dich?
  • Was ist genau ist gerade schlimm/unerträglich?
  • Wie könnte ich es dir erleichtern/wie kann ich dich unterstützen?
Krebspatienten bekommen die Auswirkungen ihrer Krankheit ganz direkt zu spüren. Schmerzen, Übelkeit, Haarausfall, Müdigkeit, Erschöpfung. Ihre Gedanken kreisen um existenzielle Themen. Viele reagieren darauf mit Verhaltensänderungen, die Sie als Angehöriger nur schwer einordnen können: Stimmungsschwankungen, Aggressionen, erhöhte Empfindsamkeit oder auch sozialer Rückzug sind Ausdruck großer Unsicherheit und zeigen, wie schwer es ist, die Diagnose zu verarbeiten. Sie dürfen in dieser Phase nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen – der Kranke ist nicht auf Sie wütend, sondern auf seine Krankheit.

Schauen Sie auf sich!

Seit bei Ihrem Angehörigen die Diagnose Krebs gestellt wurde, haben Sie sich vielleicht ausschließlich nach den Bedürfnissen des Kranken gerichtet. Sie haben Arbeiten übernommen, es kommen Fahrten zu Therapien dazu, der Alltag wird rund um die Krankheit organisiert. Das funktioniert für kurze Zeit, doch niemand kann ständig auf Hochtouren laufen. Es ist auch ganz wichtig, auf sich selbst zu schauen. Gönnen Sie sich Atempausen für einen Spaziergang, ein Treffen mit Freunden, eine Zeit nur für sich ohne die Krankheit. Sie haben dabei vielleicht das Gefühl Ihren Partner im Stich zu lassen. Oder es plagt sie das schlechte Gewissen, weil Sie Spaß haben oder es Ihnen gut geht. Oder Sie sind zornig, weil die Krankheit oder der Patient Sie abhält das Leben „normal“ zu führen. Werden Sie sich dieser Gefühle bewusst. Es ist ganz natürlich und verständlich, so zu empfinden.
Wenn Sie Hilfe brauchen, scheuen Sie nicht davor diese bei Freunden oder Beratungszentren in Anspruch zu nehmen!

Wohin kann ich mich wenden?

Die App „KrebsHILFE” ist ein praktischer Ratgeber für alle, die Informationen über Themen in Zusammenhang mit einer Krebserkrankung suchen, u.a. zu den einzelnen Krebsarten, Therapien, Nebenwirkungen, Ernährung sowie Hilfsangebote der Krebshilfe in Österreich.
Krebshilfe in Österreich
In den Beratungszentren der Österreichischen Krebshilfe wird professionelle und individuelle Hilfe angeboten. Kostenlos und anonym werden Erkrankte, aber auch deren Angehörige psychologisch betreut, begleitend zu ihrer ärztlichen Betreuung beraten und informiert. Diese Unterstützung ermöglicht vielfach den Umgang mit der schwierigen Lage und erleichtert den Umgang mit Krankheit und veränderter Lebenssituation.

Hilfe im Betrieb

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet einen Kostenzuschuss für den Einsatz von Betriebshelfern im Rahmen der sozialen Betriebshilfe für unaufschiebbare Arbeiten im land- und fortwirtschaftlichen Betrieb, wenn der Betriebsführer oder ein im Betrieb hauptberuflich beschäftigter Angehöriger, wie Ehepartner, Kind oder Übergeber, aufgrund einer Erkrankung oder eines (Arbeits-)Unfalles diese selbst nicht mehr erledigen kann. Voraussetzung ist eine aufrechte Pflichtversicherung in der Unfall-, Kranken- bzw. Pensionsversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz.
Als Gründe für einen Betriebshilfeeinsatz gelten ein Spitalsaufenthalt ab zwei Tagen, eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit ab 15 Tagen, ein Heilverfahren (Kur, Rehabilitation), die Begleitung eines schwerkranken/behinderten Kindes ins Spital oder zu Heilverfahren sowie der Tod eines Anspruchsberechtigten. Liegt ein solcher Einsatzgrund vor und sind auch die sonstigen Voraussetzungen gegeben, gebührt ein Betriebshilfe-Zuschuss von der SVS. Dieser ist somit auch für Landwirte möglich, die an einer Krebserkrankung leiden.
Der Zuschuss beträgt 9,50 Euro pro Einsatzstunde bis zu einer Höchstgrenze pro Tag für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Arbeitsausfalls (Arbeitsunfähigkeitsbestätigung notwendig). Die Leistung wird längstens für sechs Monate gewährt. Darüber hinaus kann bei Vorliegen einer Behinderung, so beispielsweise auch aufgrund eines Tumors mit Chemo- und Strahlentherapie, Rehabilitationsbetriebshilfe gewährt werden, wenn diese für behinderungsausgleichende Arbeiten am Betrieb notwendig ist. Betroffene Versicherte werden in diesen Fällen in der Regel von einem SVS-Rehabilitationsberater unterstützt. Im Todesfall eines Landwirts ist bei Betriebsfortführung durch einen nahen Angehörigen ein Zuschuss bis zu zwei Jahren möglich.

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