AckerbauPflanzenschutzKeine Ausgleichszahlungen für Rübenbauer

Keine Ausgleichszahlungen für Rübenbauer

Fto: Jäger/Archiv

Die EU hat die drei Neonikotinoide Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin verboten. Dadurch kann es zu wirtschaftlichen Schäden im Zuckerrübenanbau kommen. Wie hoch diese sind, lässt sich aber nicht abschätzen. Deshalb sind zurzeit auch keine staatlichen Entschädigungszahlungen geplant. Das erklärte die deutsche Bundesregierung.

Für 2019 liegen aber fünf Anträge zu einer möglichen Notfallzulassung von Pflanzenschutzmittel mit neonikotinoiden Wirkstoffen vor. Sechs weitere Anträge betreffen den Wirkstoff Acetamiprid, der EU-weit zugelassen ist. Dieser wird in Zucker- und Futterrübenkulturen bei Spritzanwendungen eingesetzt. Bereits neun Mitgliedstaaten, darunter Belgien, Finnland, Österreich und Polen, haben Notfallzulassungen für neonikotinoide Wirkstoffe erteilt. Diese gelten für Saatgutbehandlung und -beizung.

Weniger Rübenanbau

Die Bundesregierung rechnet damit, dass Landwirte durch das Verbot weniger Rüben anbauen. Sie kann aber nicht einschätzen, auf welche anderen Kulturen Landwirte umsteigen. In getreidebetonten Fruchtfolgen nehmen Rüben die Rolle der Blattfrucht ein. Als Ersatzfrüchte kommen in diesem Fall Winterraps, Mais, Kartoffeln und großkörnige Leguminosen in Frage.

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