ForstHolz aus Einforstungsrechten

Holz aus Einforstungsrechten

Rund 570.000 Hektar (6,8 %) der österreichischen Landesfläche sind mit Einforstungsrechten belastet. Foto: Adolf Neuhauser

Bei Einforstungsrechten handelt es sich um auf immerwährende Zeit zuerkannte Nutzungsrechte, welche die grundbücherlichen Eigentümer einforstungsberechtigter Liegenschaften zum Bezug von Holz und sonstigen Forstprodukten sowie zur Weideausübung auf Fremdgrund berechtigen. Der Ursprung dieser Einforstungsrechte reicht bis in die Zeit der Besiedelung des Österreichischen Staatsgebietes, also bis in das 6. Jahrhundert zurück. Die sesshaft gewordenen Siedler nutzten damals neben den in ihrem Einzeleigentum stehenden kultivierten Grundstücken das angrenzende unkultivierte Wald- und Weideland, die sogenannten Allmende, gemeinschaftlich. Auf diesen Gemeinschaftsbesitz erhoben ab dem 10. Jahrhundert die Landes- und Gutsherren, zunächst aus jagdlichen Interessen, zunehmend Anspruch. Durch königliche Bannlegung der Wälder (Inforstationen), durch Landleihe (Prekarie) und später durch das landesherrliche Berg- und Forstregal wurde aus dem Gemeinschaftseigentum der Bauern Privateigentum der Grundherren. Den Bauern gestand man weiterhin das Recht zur Nutzung dieser Wälder und Weiden nach Haus- und Gutsbedarf zu. Mit zunehmendem Bevölkerungswachstum sowie Aufblühen der Industrie, insbesondere des Bergbaues, stieg die Nachfrage nach Holz stark an und führte zu einem Wettlauf um die Nutzung von Wald und Weide zwischen den Grundherren und den nutzungsberechtigten Bauern.

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