LandlebenUrlaub Am BauernhofFür Novemberausfall: Antrag jetzt stellen und Fristen beachten!

Für Novemberausfall: Antrag jetzt stellen und Fristen beachten!

Dem November-Lockdown geschuldet: Beherbungsbetriebe müssen ihren Gästebetrieb runterfahren. Viele schließen – und geraten in finanzielle Schieflage.
Quelle: giggsy25_shutterstock.com

Die Tourismuswirtschaft ist massiv von den Folgen des Corona-Virus betroffen. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch den Lockdown ab 3. November werden die Kurzarbeit verbessert und Umsatzausfälle kompensiert.

Umsatzersatz:

  • Für Beherbergungsbetriebe, Veranstalter, Gastronomie, Freizeitbranche.
  • Der Umsatzausfall im November 2020 wird mit bis zu 80% kompensiert.
  • Eine Antragstellung ist seit 6. November 2020 für die gewerblichen Betriebe möglich.
  • Der Antrag ist spätestens bis 15. Dezember 2020 zu stellen. Zur Anleitung und zum Antrag kommen Sie mit ein paar Klicks über das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria. Aktuelle Informationen zum Umsatzersatz gibt das Finanzministerium.
  • Abholung und Lieferservices werden nicht mit eingerechnet.
  • Gegengerechnet werden nur 100% Garantien und COVID Förderungen der Länder.
  • Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss werden nicht gegengerechnet.
  • Die derzeitige Grenze liegt bei 800.000 Euro pro Betrieb.
  • Eine Kombination von Umsatzersatz und Fixkosten-Zuschuss (für unterschiedliche Zeiträume) ist für betroffene Unternehmen möglich.
  • Privatzimmervermieter (Gästezimmer und Ferienwohnungen bis 10 Betten im eigenen Haushalt) und land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Urlaub am Bauernhof, Heurige und Buschenschankbetriebe) können bei direkter Betroffenheit diesen Ersatz in Anspruch nehmen. Die Antragstellung soll ab 18. November 2020 über die Agrarmarkt Austria (AMA) möglich sein.

Kurzarbeit:

  • Seit 1. Oktober 2020 kann die Kurzarbeit für maximal 6 Monate beantragt werden.
  • Die Unterschreitung der derzeit vorgesehenen Mindestarbeitszeit von 30% ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Weitere Verbesserungen konnten bereits erreicht werden:
    • Die Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0% ist im November möglich. Betroffene Mitarbeiter werden weiterhin 80-90% ihres Nettoeinkommens erhalten.
    • Rückwirkung: Das verbesserte Modell der Kurzarbeit kann im Laufe des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. bis längstens 20.11. beantragt werden.
    • Bereits beantragte Kurzarbeit muss nicht neuerlich beantragt werden.
    • Erleichterungen bei der Beantragung und Rückmeldung.
    • Die von der Trinkgeldpauschale umfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zusätzlich 100 Euro als Prämie – wird im November vom AMS ausbezahlt.

Alle weiteren Infos zum Maßnahmepaket für den Tourismus finden Sie beim Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Falls Sie weitere Fragen in Hinblick auf Corona-Rettungspakete und Entlastung haben, sind Sie beim Bundesministerium für Finanzen richtig.

Wussten Sie, dass sich Beschäftigte im Tourismus übrigens einmal wöchentlich kostenfrei auf Covid 19 testen lassen können? Eine Bedingung ist, dass der Betrieb eine Tourismusabgabe getätigt haben muss. Alles weitere steht in diesem Bericht.

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