AgrarpolitikFristenverlängerungen für Covid-Investitionsprämie beschlossen

Fristenverlängerungen für Covid-Investitionsprämie beschlossen

COVID-Investitionsprämie
Covid-Investitionsprämie: Im Parlament wurde eine Fristverlängerung für Erstmaßnahmen um drei Monate beschlossen.
Quelle: Shutterstock

In der Finanzausschusssitzung vom 22. Februar wurden einstimmig wichtige Fristenverlängerungen beschlossen, die Antragsstellern der Covid-19-Investitionsprämie mehr Flexibilität und praxistaugliche Kombinationsmöglichkeiten bieten sollen. Dies verlautbarte die Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklub. Die ersten Maßnahmen wie Bestellungen, Lieferungen, Baubeginn oder Anzahlungen können Bauern demnach noch bis 31. Mai 2021 setzen.  “Wer neue Investitionen am Hof plant, muss aber schnell sein”, appelliert Nationalratsabgeordneter Klaus Lindinger. Am besten solle man noch heute einen entsprechenden Antrag beim Austria Wirtschaftsservice (aws) stellen.

Mit der Fristenverlängerung für Erstmaßnahmen um drei Monate ist im landwirtschaftlichen Bereich nun eine Kombination z.B. bei beabsichtigten Baumaßnahmen möglich. Das heißt, Bauern können Förderungen aus der Ländlichen Entwicklung mit der Covid-Investitionsprämie entsprechend kombinieren. Überdies verlängerte man den Investitionsdurchführungszeitraum um ein Jahr. Dieser gilt ab sofort bis 28. 2. 2023. Die Abrechnungsfrist indes wurde von drei auf sechs Monate erweitert.

Antragsfrist für Covid-Investitionsprämie läuft aus

Noch bis 28. Februar kann man Anträge stellen. Neuinvestitionen am bäuerlichen Betrieb werden ab einer Höhe von 5.000 Euro mit sieben Prozent an steuerfreien und nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert, wenn es beispielsweise um Wirtschaftsgebäude, Maschinen oder technische Anlagen, aber auch um den Kauf von Zuchttieren geht. Für besonders ökologisch verträgliche Investitionen verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%. Damit können etwa Photovoltaik- oder Biomasseanlagen gefördert werden

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00