ForstFrischholzernte derzeit einschränken

Frischholzernte derzeit einschränken

Die Rundholzabnahme ist derzeit nicht mehr gesichert.
Quelle: Jäger

Einige Holz verarbeitende Betriebe haben bereits ihren Rundholzeinkauf gestoppt. Der Einschnitt läuft weiter, solange dies möglich ist. Es ist aber nicht absehbar, wie lange das System tatsächlich aufrechterhalten werden kann beziehungsweise ob weitere Werke ihren Rundholzeinkauf einstellen. Insbesondere die Grenzschließungen und deren Auswirkungen auf den Exportmarkt, aber auch die Verfügbarkeit der Mitarbeiter sowie von Frachtkapazitäten kann niemand seriös vorhersagen. Man kann nur mehr von Tag zu Tag entscheiden, hört man derzeit von vielen Unternehmen. “Tatsache ist, dass die Rundholzübernahme nicht mehr gesichert ist. Angesichts dieser unabsehbaren Entwicklung kann nur eindringlich appelliert werden, die Schlägerung von Frischholz einzustellen und kein Rundholz mehr zu produzieren”, appelliert Oberösterreichs LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.

Krankenhausaufenthalte vermeiden

Arbeiten, die aus Forstschutzgründen dringlich sind oder der Verkehrssicherungspflicht entlang von Wegen dienen, sind jedoch anders zu beurteilen. Bei unbedingt erforderlichen Waldarbeiten sind die allgemein gültigen Corona-Vorsorgemaßnahmen, wie beispielsweise Abstände zu anderen Personen, unbedingt einzuhalten. Das Holz ist an einer jederzeit Lkw-befahrbaren Straße zu lagern, damit im Bedarfsfall weitere Forstschutzmaßnahmen ergriffen werden können. Es ist nämlich zu befürchten, dass bereits beim ersten Käferflug nicht auf die gewohnte Übernahmekapazität eines ungestörten Holzmarktes zurückgegriffen werden kann.
Waldarbeit ist zudem eine gefährliche Tätigkeit. Ein vorhandenes Verletzungsrisiko muss unbedingt reduziert werden, damit Arztbesuche oder gar Krankenhausaufenthalte in der aktuellen Situation vermieden werden können. Auch das spricht dafür, die Waldarbeit in der momentanen Lage auf ein Minimum zu beschränken.

Forstpflanzenversorgung ist gewährleistet

Forstgärten sind von den Geschäftsschließungen aktuell ausgenommen. Der Betrieb von Forstbaumschulen und von Forstpflanzenbetrieben kann daher momentan uneingeschränkt erfolgen. Die gebotenen Schutzmaßnahmen sind aber bei der Pflanzarbeit zu beachten. Informationen zum Forstpflanzenbezug geben die jeweiligen Forstbaumschulen.

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