ManagementAgrarrechtMolkerei Lactalis klagte gegen verpflichtende Herkunftsangabe

Molkerei Lactalis klagte gegen verpflichtende Herkunftsangabe

Lactalis klagte gegen die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Milchanteile in ihren Erzeugnissen und bekam Recht.
Quelle: Photoagriculture/shutterstock.com

Seit 2016 läuft in Frankreich ein Experiment über die Herkunftskennzeichnung von Zutaten in Lebensmitteln. Das Molkereiunternehmen Lactalis klagte dagegen wegen der aus seiner Sicht unnötigen Mehrkosten vor dem Verwaltungsgericht in Paris und bekam Recht. Der französische Staat wurde zu einer Entschädigung von 6.000 Euro für die Molkerei verurteilt. Die Richter erklärten, eine solche Angabe mache nur Sinn, wenn sie etwas über die Eigenschaften der Lebensmittel aussage, und das habe der französische Staat nicht nachweisen können. Das österreichische Landwirtschaftsministerium stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es sehr wohl einen – wenn auch begrenzten – europarechtlichen Spielraum für eine derartige Kennzeichnung gebe und dieser zur Gänze ausgeschöpft werden müsse. Das Agrarressort beruft sich dabei auf ein Gutachten des anerkannten EU-Rechtsexperten Walter Obwexer.

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