RindFrankreich: Soforthilfe für Rinderbetriebe

Frankreich: Soforthilfe für Rinderbetriebe

Der Verband der Familienunternehmen (MODEF) bezeichnete die Soforthilfe als „Schall und Rauch“. Die Unterstützung entspräche etwas mehr als 3 000 Euro pro Betrieb und damit lediglich dem Gegenwert einer Wagenladung Stroh.
Quelle: Archiv

In Frankreich wird die Regierung Rinderhaltern in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit Zuschüssen unter die Arme greifen. Premierminister Jean Castex kündigte am 6. März ein mit 60 Mio Euro ausgestattetes Soforthilfeprogramm an. Unterstützt werden sollen Betriebe, die 2020 erhebliche Verluste erlitten und ein Einkommen von weniger als 11 000 Euro erzielt haben. Die Gelder sollen noch vor Beginn des Sommers ausgezahlt werden. Laut Castex kommen für die Unterstützung bis zu 18 000 Betriebe in Frage. Ziel sei es, durch die Zuschüsse den Großteil der Verluste aufzufangen.

Nach den Worten des Regierungschefs soll die Nothilfe nach Möglichkeit mit Maßnahmen zur Umstrukturierung des Sektors aus dem Konjunkturprogramm verbunden werden. Insbesondere die Fleischerzeuger müssten sich strukturell besser aufstellen. Nach Angaben des Pariser Agrarressorts leiden die französischen Rinderhalter, vor allem die Mäster, stark unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Im Jahr 2020 sei das Einkommen in der Mutterkuhhaltung im Vorjahresvergleich um 20 % zurückgegangen. Die Einkünfte der auf den Verkauf von Absetzern spezialisierten Betriebe seien auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren gesunken. Die Krise habe zum Zusammenbruch wichtiger Märkte geführt. Insbesondere in der Außer-Haus-Verpflegung und beim Export nach Italien. Die Rinderhalter zeigten sich von den Bemühungen der Regierung wenig beeindruckt.

Der betreffende Fachverband (FVB) im französischen Bauernverband (FNSEA) sprach angesichts der Krise von einem „ersten positiven Zeichen“. Allerdings sei eine Soforthilfe mit einem noch unbekannten Vergabeverfahren keine angemessene Reaktion. Die Regierung müsse schnell handeln und auskömmliche Erzeugerpreise ermöglichen. Das sei die einzige effektive Maßnahme, die zudem keinen einzigen Euro der öffentlichen Hand erfordere. Die im Vorfeld vom FVB angekündigten Protestaktionen fanden derweil wie geplant statt. Im Zentralmassiv kippten Landwirte vor mehreren Verwaltungsgebäuden Reifen, Müll und Wirtschaftsdünger ab.

Grundpreis garantieren

Der Verband der Familienunternehmen (MODEF) bezeichnete die Soforthilfe als „Schall und Rauch“. Die Unterstützung entspräche etwas mehr als 3 000 Euro pro Betrieb und damit lediglich dem Gegenwert einer Wagenladung Stroh. Kern des Problems blieben die niedrigen Erzeugerpreise und stetig steigende Produktionskosten. Der Verband kündigte an, eine eigene Gesetzesinitiative zur Regulierung der Agrarpreise vorzulegen. Der Staat müsse den Erzeugern einen Grundpreis garantieren. Der kleinbäuerlich orientierte Landwirtschaftsverband Confédération Paysanne (Conf‘) bewertete die Soforthilfe als „interessant“, aber ungeeignet, um die langjährige Krise der Mutterkuhhaltung zu beenden.

Die Zugangskriterien müssten drastisch vereinfacht. Zudem müssten die Beihilfen in Form einer Pauschale für jeden Arbeitnehmer ausgereicht und allen Betrieben mit Rinderhaltung zugänglich gemacht werden. Um den Betroffenen wieder eine langfristige Perspektive zu geben, müssen zudem nach Ansicht der Conf‘ die EU-Verhandlungen über weitere Freihandelsabkommen gestoppt und Preisvorgaben für den Verkauf an Verarbeiter und Lebensmittelhandel geschaffen werden. Zudem brauche es eine Absatzförderung über die Außer-Haus-Verpflegung und höhere Beihilfen aus der Gemeinsam Agrarpolitik (GAP).

Ackerbauern sehen sich vernachlässigt

Bei den Ackerbauern weckte die Unterstützung für die Rinderhalter unterdessen ebenfalls Begehrlichkeiten. Die Verbände der Erzeuger von Weizen (AGPB), Mais (AGPM), Ölsaaten (FOP) und Zuckerrüben (CGB) forderten, ein Hilfsprogramm für alle Landwirte aufzulegen. Viele Ackerbauern befänden sich in einer ähnlichen Situation. Im vergangenen Jahr habe das Jahreseinkommen bei 60 % der Erzeuger unter dem Mindestlohn gelegen. Die Agrarbehörde FranceAgriMer gab derweil den Startschuss für das Verfahren, mit dem die Rübenerzeuger für ihre 2020 erlittenen Verluste durch die Vergilbung anteilig entschädigt werden. Vorgesehen sei eine Pauschalbeihilfe von 26 Euro je Tonne Zuckerrüben. Landwirtschaftsminister Julien Denormandie hatte den Rübenerzeugern im Januar ein Hilfspaket mit etwa 100 Mio Euro zugesichert.

 

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