BioBio-MilchviehEU stürzt Weideausnahmen

EU stürzt Weideausnahmen

Die österreichischen Ausnahmen zur Weidepflicht werden von der EU-Kommission nicht akzeptiert.
Quelle: Vetta

Ab 2020 wird ein überwiegender Teil der Bio-Tiere auf der Weide gehalten werden müssen. Das gilt für Bio-Betriebe mit Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden. Mitte November informierten die zuständigen Ministerien, die Landwirtschaftskammer und Bio Austria die Landwirte über diese Neuerung. Vorausgegangen war eine Überprüfung der EU-Kommission im Juni 2017, wie Ulrich Herzog vom Gesundheitsministerium erklärte: „Das Ergebnis waren zehn Empfehlungen der Kommission zur Nachbesserung der österreichischen Umsetzung der EU-Bio-Verordnung.“ Sieben davon konnten dem Vernehmen nach bis Ende 2018 geklärt werden. Bei den restlichen drei Punkten gab es aber größere Auffassungsunterschiede. Folgende drei Themen stehen derzeit noch zur Diskussion:

  • Weidehaltung von Raufutterverzehrern
  • Genehmigung für das Enthornen von Kälbern
  • Überdachung von Auslaufflächen
Thomas Fertl (Bio Austria), Johannes Fankhauser (LW-Ministerium), Ulrich Herzog (Gesundheitsministerium) und Adolf Marksteiner (LK, von links) informierten die Öffentlichkeit Mitte November 2019 über die neuen Regelungen.
Quelle: Goldberger

Herzog: „In diesem Jahr hatten wir einen sehr intensiven Austausch mit der EU-Kommission. Wir versuchten, die Bedenken in Brüssel auszuräumen.“ Wie sich nun herausstellt, gelang das nicht. In ihrer Antwort stellte die EU-Kommission klar, dass Österreichs Bio- Bauern ab 2020 nicht mehr von den bisherigen Ausnahmen der Weidepflicht (siehe Info-Kasten) Gebrauch machen dürfen. „Es zeichnet sich ab, dass ab 2020 ein überwiegender Teil der Tiere auf der Weide gehalten werden muss“, stellte Adolf Marksteiner von der Landwirtschaftskammer Österreich klar. Was das konkret heißt, wollte er noch nicht mitteilen. Er verwies auf eine Vereinbarung mit dem Landwirtschafts- und dem Gesundheitsministerium sowie mit Bio Austria, wonach Details erst nach Genehmigung aus Brüssel veröffentlicht werden. Das sollte bis Anfang Dezember sein. Klar sei jedenfalls, dass ab 2020 auch die bisherigen Kriterien zur Berechnung der Weidefläche wegfallen werden.

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