LandtechnikTraktorenEntsprechen Lovol-Traktoren dem Gesetz?

Entsprechen Lovol-Traktoren dem Gesetz?

Ende Februar stellte uns die Hans Leeb GmbH aus Wolfsberg in Kärnten einen LovolTraktor der Type TB 504 mit Frontlader und Mulchgerät für einen Praxistest zur Verfügung. Leeb importiert aus China Lovol-Traktoren nach Österreich und Deutschland. Wir starteten unseren Praxistest auf dem Prüfstand der BLT Wieselburg. Bereits da traten ein paar Ungereimtheiten auf. In weiterer Folge beanstandeten auch unsere erfahrenen Testfahrer diverse technische Mängel.

Das Verkehrsministerium prüft

Stellt die BLT Wieselburg bei ihren Untersuchungen genehmigungsrelevante oder sicherheitstechnische Missstände fest, muss sie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) darüber informieren. Das BMVIT wiederum hat die Verpflichtung bei begründetem Verdacht Maßnahmen einzuleiten. So ist es am 15. Mai 2018 zu einer neuerlichen Überprüfung eines typengleichen Lovol-Traktors an der BLT Wieselburg gekommen. Anwesend waren jeweils zwei Techniker der BLT Wieselburg, des BMVIT und des Importeurs Leeb.

Wir haben das BMVIT und den Importeur um eine Stellungnahme zum aktuellen Sachverhalt gebeten und folgende Auskünfte erhalten.

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