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Wohin kann ich mich wenden?
Infonetz Krebs
0800/80708877, krebshilfe@infonetz-krebs.de
Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr.
Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Das Neuste zum Thema Krebs: Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Diagnostik und Therapie von Krebs. Die Landesverbände der Deutschen Krebsgesellschaft unterhalten ein bundesweites Netz von Krebsberatungsstellen. Dort finden Sie geschulte Fachkräfte, die Verständnis für Ihre psychischen und sozialen Belastungen haben und Sie aktuell informieren und beraten. Die Beratungsstellen richten sich an Patienten, Angehörige und alle, die Fragen zum Thema Krebs haben. Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei.
Krebshilfe www.krebshilfe.de
Nach dem Motto „Helfen. Forschen. Informieren.“ fördert die Organisation Projekte zur Verbesserung der Prävention, Früherkennung, Diagnose, Therapie, medizinischen Nachsorge und psychosozialen Versorgung einschließlich der Krebs-Selbsthilfe. Die Deutsche Krebshilfe ist der wichtigste private Geldgeber auf dem Gebiet der Krebsforschung in Deutschland. Dort finden Sie auch viele Ratgeber zum Download.
Hilfe im Betrieb
Wenn Ihr Haushalt nicht so eng mit dem Unternehmen verknüpft ist, dass er diesem wesentlich dient, können wir anstelle der betriebsbedingten Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen eine familienbezogene Haushaltshilfe erbringen. Dies ist dann der Fall, wenn im Haushalt ein Kind unter 14 lebt, es behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die familienbezogene Haushaltshilfe beinhaltet rein familienpflegerische Ziele wie die Haushaltsführung oder Kinderbetreuung und enthält keine Bestandteile der Betriebshilfe wie z. B. die Versorgung des Viehs. Von der Betriebs- und Haushaltshilfe ausgeschlossen sind Tätigkeiten in nicht landwirtschaftlichen Unternehmensteilen (Nebenunternehmen).
Entweder Sie bekommen eine professionelle Kraft zur Verfügung gestellt oder Sie beschaffen sich selbst eine Ersatzkraft.
Für die Kostenerstattung beim Einsatz einer von Ihnen selbst beschafften Ersatzkraft gelten Höchstbeträge. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad können wir die Einsatzkosten nicht erstatten, jedoch können nachgewiesene Fahrkosten und Verdienstausfall in begrenztem Umfang erstattet werden.
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