AgrarpolitikDeutschland übernimmt Mehrkosten für Renten

Deutschland übernimmt Mehrkosten für Renten

Foto: Archiv

Im November 2018 hat der Bundestag die Hofabgabeklausel abgeschafft. Dadurch können Landwirte Rentenleistungen beziehen, ohne dass sie den Betrieb abgeben. Für das Jahr 2019 rechnet die landwirtschaftliche Alterskasse deshalb mit einem Mehrbedarf von rund 48 Mio Euro. Hinzu kommt, dass der Solidarzuschlag in der landwirtschaftlichen Krankenkasse abgesenkt wurde. Die zusätzlichen Kosten muss der Bund bezahlen, wenn sie nicht über den Haushalt der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gedeckt werden können. Deren Haushaltsplan für 2019 wurde vor dem Urteil beschlossen. Deshalb sind die Mehrausgaben noch nicht eingeplant. Die Gesetzesänderung soll aber im Haushalt und der Finanzplanung für 2020 berücksichtigt werden. Landwirte, die Rente beantragt haben oder bereits beziehen, haben dadurch keinen Nachteil.

Hohe Verwaltungskosten bei der SVLFG

Der Bundesrechnungshof hatte zuvor die SVLFG kritisiert, dass sie zu hohe Verwaltungs- und Verfahrenskosten hätte. Deshalb soll Personal abgebaut werden. Dieser Forderung kam die SVLFG bisher nicht ausreichend nach. Die Bundesregierung sagte zu, diese Entwicklung durch das Landwirtschafts- und Arbeitsministerium prüfen zu lassen. Außerdem soll in parlamentarischen Gremien darüber beraten werden.

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