AckerbauDas Ende in Sicht

Das Ende in Sicht

Sind die Zwischenfrüchte gänzlich abgefrohren, so ist Totalherbizid auch vor dem mechanischen Umbruch zulässig.
Quelle: Böck

SPÖ, FPÖ, NEOS und Liste JETZT haben sich im Sommer für ein vollständiges nationales Anwendungsverbot des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat entschieden. Ein solches Verbot wurde davor für Kärnten bereits als EU-rechtswidrig eingestuft und daher abgelehnt. Das gleiche Urteil seitens der EU erwartete man nun auch für das nationale Verbot. Immerhin bedarf dieses Gesetz einer Notifizierung durch die EU-Kommission, um in Kraft treten zu können. Doch es kam anders. In einem Schreiben kritisierte die Kommission lediglich die falsche Vorgehensweise. Immerhin hätte das Gesetz bereits als Entwurf notifiziert werden müssen und nicht erst nach dem Beschluss durch den National- und Bundesrat. Vom Einspruch selbst fehlte jede Spur.

 

Widerspricht EU-Recht

Dabei gäbe es durchaus rechtliche Argumente gegen das Gesetz. So hat die EU-Kommission im Sommer selbst festgestellt, dass ein generelles Verbot dem EU-Recht widerspricht. Immerhin sollten für alle Landwirte innerhalb der EU gleiche Bedingungen gelten. Daher ist die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auch auf europäischer Ebene geregelt. Nationale Einzelverbote stehen im Widerspruch dazu. Trotzdem kein Einspruch.

 

Vertragsverletzung

Die EU stellt aufgrund des Formfehlers aber ein Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht. Ein Prozess, der wohl einige Jahre dauern und dem Staat Österreich eine Menge Geld kosten würde. Daher sehen Rechtsexperten im Interesse der Rechtssicherheit gewichtige Gründe, das Gesetz nicht am 1. Jänner 2020 in Kraft treten zu lassen, sondern zeitnah den Entwurf einer Notifizierung durch die Kommission zu unterziehen und das weitere Verfahren nach der Richtlinie durchzuführen. Auf diese Weise könnte Österreich auch das von der Kommission angedeutete Vertragsverletzungsverfahren wegen Verletzung der Notifizierungspflicht vermeiden. In dieser Sache ist nun die derzeitige Bundesregierung gefragt.

 

Die Unsicherheit bleibt…

…und der Unmut unter den Landwirten steigt. Ob das Mittel nun mit 1.1.2020 weg ist, bleibt unklar. In weniger als einem Monat ist das Jahr zu Ende und wir haben keine Klarheit.

 

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