AgrarpolitikVerschärfte Düngeverordnung möglicherweise erst ab 2021

Verschärfte Düngeverordnung möglicherweise erst ab 2021

Quelle: Bundesrat/ Frank Bräuer
Der Bundesrat wird voraussichtlich in einer Sondersitzung am Freitag die Novelle Düngeverordnung beschließen. Lange haben Bund und Länder darüber diskutiert. Insgesamt 24 Änderungsanträge brachten die Länder ein. Jedoch erreichte keiner davon bei der Abstimmung in den zuständigen Ausschüssen eine Mehrheit. Gegen eine Annahme der Düngeverordnung stimmten im Agrarausschuss nur Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz; Niedersachsen enthielt sich. Im Umweltausschuss gab es keine Gegenstimme.  Auch hier hat sich Niedersachsen enthalten. Beide Gremien haben den Abgeordneten im Bundesrat empfohlen, den Änderungen der Düngeverordnung zuzustimmen.

Ländern beantragen längere Übergangsfrist

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat mit ihren Kollegen aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen einen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verfasst. Darin machen die Agrarminister auf die zusätzlichen Belastung der Landwirtschaft durch die Corona-Krise aufmerksam. Sie fordern, dass die Änderungen der Düngeverordnung erst im kommenden Jahr in Kraft treten sollen. Einen entsprechenden Antrag will Michaela Kaniber auch im Bundesrat einbringen.

Inzwischen bestätigten Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze, dass sie bezüglich der Forderung bereits mit der EU-Kommission in Kontakt sind. Das Ziel sei es, die Frist für die Ausweisung der Roten Gebiete und die verschärften Anforderung an die Düngung in diesen Gebieten auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Die Europäische Kommission zeigt sich offen gegenüber einem späteren Inkrafttreten maßgeblicher Vorschriften in der neuen Düngeverordnung.

Abstimmung im Umlaufverfahren

Bis Montagmittag mussten die Bundesländer in den Ausschüssen über die Änderungsanträge der Länder abstimmen. Die Bundesregierung hatte diese zuvor aufgefordert, die Anträgen abzulehen. Sonst könne es passieren, dass die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland einreicht. Damit könnten hohe Strafzahlungen einhergehen.

 

 

 

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