AgrarpolitikBundesrat diskutiert über Wolf, Biogas und Bodenmarkt

Bundesrat diskutiert über Wolf, Biogas und Bodenmarkt

Quelle: Bundesrat/ Frank Bräuer

Der Bundesrat stimmt in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause über das Vierte Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes ab. Damit setzt Deutschland die EU-Vorschriften um, wie es die Agrarstrukturerhebung 2020 ausgestalten will. Diese ist organisatorisch und zeitlich von der Strukturerhebung der Forstbetriebe getrennt. Wenn Betriebe als Personenhandelsgesellschaft, z.B. GmbH & Co. KG, eingetragen sind, werden zukünftig auch die Namen und Anschrift des beherrschenden Unternehmens erhoben.

Eine weitere Abstimmung betrifft das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Mit dem Gesetz können landwirtschaftliche Betriebe auch qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern beschäftigen. Diese müssen eine anerkannte Berufsausbildung nachweisen. Landwirte dürfen sie auch nur in diesem Bereich einsetzen.

Lockerung beim Abschuss von Problemwölfen

Der Bundesrat diskutiert außerdem darüber, ob man auffällig gewordene Wölfe zukünftig abschießen darf. Das will die Bundesregierung mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetz erreichen. Es wird eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf erwartet. Zudem will die Länderkammer Weidetierhalter in ausgewiesenen Wolfsgebieten unterstützen. Sie bittet deshalb die Bundesregierung um eine zusätzliche Förderung für diese Betriebe. Dabei sollen Zuschüsse in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege beziehungsweise 50 Euro je Großvieheinheit anderer Tierarten möglich sein.

Anträge zu Biogas, Tierwohlkennzeichnung und Bodenmarkt

Weiters stehen drei Anträge von Bundesländern auf der Tagesordnung, die an die entsprechenden Ausschüsse weitergeleitet werden sollen. Thüringen und Rheinland-Pfalz bringen einen Antrag zur wärmeneutralen Nutzung aus Biomasse ein. Darin fordern sie, dass Biogas aus Wirtschaftsdünger und landwirtschaftlichen Reststoffen in der Novelle des EEG mehr gefördert wird. Das soll Landwirte dazu bringen, in Biogasanlagen verstärkt Gülle zu vergären. Ein weiterer Antrag kommt aus Niedersachsen. Das Bundesland will eine verpflichtende Tierwohl- und Herkunftskennzeichnung von Fleisch. Sachsen-Anhalts beantragt seinerseits eine strengere Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes.

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